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Kreisverwaltung warnt: Baden in den Seen des Engerser Feldes streng verboten!

Badeverbot im Engerser Feld: Kreis kündigt verstärkte Kontrollen an!

Badeverbotsschild
Foto: KI-Generiert

Neuwied. Die Kreisverwaltung Neuwied weist erneut auf das Bade-, Betretungs- und Lagerverbot an den Baggerseen im Engerser Feld hin. In den kommenden Wochen sollen die Kontrollen durch die Ordnungsbehörden verstärkt werden.

Betroffen sind unter anderem der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See. Die Gewässer und angrenzenden Flächen befinden sich in Privatbesitz. Das Gebiet darf daher nur auf den ausgewiesenen Wegen betreten werden.

Bei den Seen handelt es sich um offengelegtes Grundwasser, das zur Trinkwasserversorgung großer Teile der Stadt und des Landkreises Neuwied genutzt wird. Zum Schutz des Wassers sind Baden, Schwimmen, Bootfahren, Zelten und Lagern an den Ufern verboten. Hunde müssen angeleint werden. Auch das Ablagern von Müll oder Hundekot ist untersagt.

Wer die Verbote missachtet, muss mit Verwarnungen, Platzverweisen und Bußgeldverfahren rechnen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen wasserrechtliche Schutzvorschriften kann der gesetzliche Bußgeldrahmen bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen.

Auch illegale Müllablagerungen können hohe Bußgelder sowie zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten nach sich ziehen. Wer abgesperrtes oder eingefriedetes Privatgelände unbefugt betritt, riskiert unter bestimmten Voraussetzungen zudem eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Die Kreisverwaltung appelliert an alle Besucher, ausschließlich die freigegebenen Wege zu nutzen und auf jede Nutzung der Gewässer sowie das Lagern an den Ufern zu verzichten. Die Verbote dienen vor allem dem Schutz der Trinkwasserversorgung.

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