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Betzdorf: E-Scooter-Fahrer stürzt unter Alkohol, Haftbefehl wird abgewendet

Ein 42-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in Betzdorf gestürzt und leicht verletzt worden. Die Polizei stellte Alkohol fest und bemerkte einen offenen Haftbefehl, der gegen Zahlung abgewendet wurde.

Symbolbild: Streifenwagen der Polizei Rheinland-Pfalz mit Blaulicht
Foto: Christoph Gottung / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0), Symbolbild, zugeschnitten

Betzdorf. Ein 42-jähriger Mann ist am Freitagabend, 9. Oktober 2026, in Betzdorf mit seinem Elektrokleinstfahrzeug gestürzt und hat sich leicht verletzt. Die Polizei stellte bei ihm Alkohol fest und stieß bei der Überprüfung seiner Personalien auf einen Haftbefehl. Dieser wurde später abgewendet.

Sturz im Gewerbepark Betzdorf

Der Unfall ereignete sich gegen 22.30 Uhr in der Straße "Gewerbepark Betzdorf". Der 42-Jährige stürzte mit seinem Elektrokleinstfahrzeug und zog sich nach Angaben der Polizei leichte Verletzungen zu.

Bei der Unfallaufnahme stellte die Besatzung eines Funkstreifenwagens der Polizeiinspektion Betzdorf eine Alkoholisierung des Fahrers fest. Er wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Dort entnahm man ihm im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens eine Blutprobe. Für den Mann gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Haftbefehl durch Geldzahlung abgewendet

Die Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Im weiteren Verlauf gelang es ihm, über einen Bekannten den Geldbetrag aufzubringen, der zur Abwendung des Haftbefehls erforderlich war. Nach der Begleichung des ausstehenden Betrags wurde der Haftbefehl abgewendet.

Alkohol auf dem E-Scooter

Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit einem Strafverfahren, Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, auch ohne Unfall.

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