Gasleitungen in Neuwied werden geprüft – ins Haus muss der Prüfer nicht
Neuwied. Wer in den kommenden Wochen einen Mann mit ungewöhnlichem Gerät durch die Straßen laufen oder über sein Grundstück gehen sieht: Das hat seine Ordnung. Rolf Franke ist im Auftrag der Stadtwerke Neuwied unterwegs und prüft die Gasleitungen auf Dichtheit. Täglich legt er dabei rund 20 Kilometer zurück.
Wo er unterwegs ist
Franke ist derzeit in der Innenstadt sowie in Torney, Oberbieber, Block, Engers, Heimbach-Weis und Gladbach im Einsatz.
Dabei bleibt er nicht auf der Straße: Er prüft die Leitungen bis direkt an die Häuser heran – und betritt dafür auch Grundstücke.
So funktioniert die Suche
Sein wichtigstes Arbeitsgerät heißt Teppichsucher. Das Prinzip ist einfach: Das Gerät wird über den Boden geführt und saugt dabei die Luft an. Registriert es auch nur die geringste Gaskonzentration, schlägt "Goliath" Alarm – das Messgerät, das Franke am Gürtel trägt.
Damit er weiß, wo genau die Leitungen verlaufen, nutzt er ein Geoinformationssystem: Die Leitungsverläufe sind digital erfasst und werden ihm auf dem Tablet angezeigt.
Warum das regelmäßig sein muss
Die Prüfintervalle sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Druck in der Leitung:
Hochdruckleitungen werden halbjährlich kontrolliert. Mitteldruckleitungen alle zwei Jahre. Niederdruckleitungen alle vier Jahre.
Der Grund ist einleuchtend: Je höher der Druck, desto größer die möglichen Folgen eines Lecks.
Woran Sie ihn erkennen
Ein Punkt, den die Stadtwerke ausdrücklich betonen: Rolf Franke ist der Einzige, der im Auftrag der SWN als Gas-Spürer unterwegs ist.
Er trägt einen Ausweis der Stadtwerke bei sich und zusätzlich seinen Personalausweis. Wer unsicher ist, kann sich beides zeigen lassen – dafür ist es da.
Wichtig zu wissen: Für die Kontrolle muss niemand in die Wohnung gelassen werden. Franke arbeitet draußen. Wer also jemanden vor der Tür hat, der unter Verweis auf eine Gasprüfung ins Haus möchte, sollte misstrauisch werden und im Zweifel bei den Stadtwerken nachfragen.
Und wenn es tatsächlich nach Gas riecht?
Unabhängig von der turnusgemäßen Prüfung gilt: Wer Gasgeruch wahrnimmt, sollte keine elektrischen Geräte oder Lichtschalter betätigen, Fenster öffnen, das Gebäude verlassen und von draußen den Notruf oder den Bereitschaftsdienst des Versorgers anrufen.