Kriegsverbrechen-Verdacht: Syrer in Neuwied festgenommen
Neuwied. Wegen des dringenden Verdachts auf ein Kriegsverbrechen ist am Mittwoch, 30. September 2026, ein syrischer Staatsangehöriger in Neuwied festgenommen worden. Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz vollzogen im Auftrag der Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Ibrahim A.
Der Haftbefehl war bereits am 6. August 2026 durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlassen worden. Dem Beschuldigten wird ein Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches vorgeworfen.
Vom syrischen Militär zur oppositionellen Miliz
Die Vorwürfe gehen auf den Bürgerkrieg in Syrien zurück.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gehörte Ibrahim A. zunächst den staatlichen syrischen Streitkräften an. Spätestens im November 2012 soll er sich im Raum Homs jedoch einer oppositionellen Miliz angeschlossen haben.
Dort soll er als Kommandeur tätig gewesen sein.
Drei Gefangene sollen hingerichtet worden sein
Der zentrale Tatvorwurf betrifft Ereignisse aus dem September oder Oktober 2015.
Ibrahim A. soll gemeinsam mit weiteren Personen drei Männer festgenommen haben, die für Angehörige des syrischen Regimes gehalten wurden.
Nach Darstellung der Ermittler wurden die Gefangenen gezwungen, Angriffe auf Ibrahim A. und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen.
Kurz darauf sollen die drei Männer hingerichtet worden sein.
Die Bundesanwaltschaft wirft Ibrahim A. vor, jedem der Gefangenen aus unmittelbarer Nähe in den Kopf geschossen zu haben.
Festnahme in Neuwied
Wo genau innerhalb Neuwieds die Festnahme erfolgte, geht aus der bislang veröffentlichten Mitteilung nicht hervor.
Bekannt ist lediglich, dass Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz den Beschuldigten am Mittwoch auf Grundlage des Haftbefehls festnahmen.
Entscheidung über Untersuchungshaft
Ibrahim A. soll noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Dort wird ihm der Haftbefehl eröffnet. Anschließend entscheidet der Richter darüber, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft bleibt.
Für Ibrahim A. gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Quelle: LKA Rheinland-Pfalz via Presseportal