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Sohn verhindert Behandlung seines Vaters (76) – Polizei muss eingreifen

Ein Rettungsdiensteinsatz in der Südwestpfalz ist am Donnerstagnachmittag eskaliert. Ein Mann hinderte die Einsatzkräfte daran, seinen 76-jährigen Vater medizinisch zu versorgen.

Seitenansicht eines im Freien geparkten Krankenwagens in Dresden, Deutschland.
Foto: Oscar Ritter / Pexels

Hauenstein/Südwestpfalz. Ein medizinischer Notfall hat am Donnerstagnachmittag (22. Oktober 2026) in der Verbandsgemeinde Hauenstein zu einem Polizeieinsatz geführt. Ein erwachsener Mann verhinderte die dringend erforderliche Behandlung seines 76-jährigen Vaters und leistete später Widerstand gegen Polizeibeamte.

Gegen 17 Uhr war die Rettungsleitstelle alarmiert worden, nachdem ein 76-Jähriger über akute Schmerzen im Brustbereich geklagt hatte. Daraufhin wurde ein Rettungsteam zur medizinischen Versorgung des Mannes entsandt.

Sohn verweigert Rettungskräften die Behandlung

Als die Einsatzkräfte eintrafen, hinderte der erwachsene Sohn des Patienten die Rettungskräfte daran, seinen Vater zu untersuchen und zu behandeln. Trotz entsprechender Aufforderungen zeigte sich der Mann uneinsichtig.

Da eine Versorgung des 76-Jährigen unter diesen Umständen nicht möglich war, forderte das Rettungsteam Unterstützung durch die Polizei an.

Doch auch nach dem Eintreffen der Polizeibeamten blieb der Sohn unkooperativ. Um die medizinische Behandlung seines Vaters sicherzustellen, mussten die Beamten den Mann schließlich fesseln. Dabei leistete er Widerstand.

Beide Männer kommen ins Krankenhaus

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei befand sich der Sohn zum Zeitpunkt des Vorfalls offenbar in einer krankheitsbedingten psychischen Ausnahmesituation.

Sowohl der 76-jährige Vater als auch sein Sohn wurden im Anschluss zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Über den Gesundheitszustand der beiden Männer sowie mögliche weitere rechtliche Konsequenzen machte die Polizei zunächst keine Angaben.

Quelle: Polizeidirektion Pirmasens / Polizeipräsidium Westpfalz, 23. Oktober 2026.

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