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Ehepaar in Bad Neuenahr-Ahrweiler getötet – Sohn in Haft

Er rief selbst den Notruf: In Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde ein Ehepaar in seiner Wohnung getötet. Gegen den 26-jährigen Sohn erging Haftbefehl wegen Totschlags.

Blick vom Rotweinwanderweg auf die Stadt
Foto: Carschten

Bad Neuenahr-Ahrweiler. In einer Wohnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler sind am Mittwoch ein 55-Jähriger und seine 52-jährige Ehefrau getötet worden. Dringend tatverdächtig ist der 26-jährige Sohn, der mit im Haushalt lebte. Ein Haftbefehl wegen Totschlags in zwei Fällen ist erlassen.

Der Notruf um vier Uhr morgens

Gegen 4 Uhr wählte der 26-Jährige selbst den Notruf. Er teilte mit, seine Mutter sei durch Messerstiche verletzt worden – sein Vater "schlafe".

Die Beamten fanden beide Eltern leblos in der Wohnung. Sie wiesen erhebliche Stich- und Schnittverletzungen auf. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen starben beide noch vor Ort.

Die angeordnete Obduktion bestätigte, dass beide an den Folgen des Blutverlusts durch multiple Stich- und Schnittverletzungen starben.

Auch der Sohn hatte Stichverletzungen im Bauchbereich. Er war ansprechbar und kam ins Krankenhaus.

Angaben passen nicht zu den Spuren

Der genaue Tathergang wird noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilt allerdings mit, dass sich die bisherigen Angaben des Beschuldigten nicht mit dem objektiven Spurenbild in Einklang bringen lassen.

Im Verlauf der Ermittlungen habe sich ein dringender Tatverdacht gegen ihn ergeben, seine Eltern vorsätzlich getötet zu haben. Hinweise auf weitere Beteiligte gebe es derzeit nicht.

Haftbefehl im Krankenhaus eröffnet

Am Freitag wurde dem 26-Jährigen noch im Krankenhaus die vorläufige Festnahme erklärt. Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in zwei Fällen.

In der gerichtlichen Anhörung machte der Beschuldigte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.

Was ein Haftbefehl bedeutet

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Er dient dazu, das Ermittlungsverfahren und ein mögliches späteres Gerichtsverfahren ordnungsgemäß durchführen zu können.

Er bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Tat bereits bewiesen ist. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Straftatbestand des Totschlags nach Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs erfasst die vorsätzliche Tötung eines Menschen, ohne dass die Voraussetzungen für Mord vorliegen.

Ermittlungen dauern an

Weitere Einzelheiten zum Inhalt der Aussagen, zur Spurenlage oder zum Ermittlungsstand teilt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht mit. Sie bittet ausdrücklich darum, von Nachfragen abzusehen.

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