Jugendschutz-Testkäufe in Andernach: Fünf von 14 Geschäften verkauften an Minderjährige
Andernach. Bei gemeinsamen Testkäufen im Stadtgebiet haben Jugendliche am 22. Oktober 2026 in fünf von 14 überprüften Geschäften Alkohol oder Tabakwaren erhalten, obwohl der Verkauf an Minderjährige verboten ist. Neun Verkaufsstellen hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Die Polizei kündigt weitere unangekündigte Kontrollen an.
Wer die Testkäufe durchgeführt hat
An der Aktion beteiligt waren Beamte der Polizeiinspektion Andernach, Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes und ein Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Andernach. Die jugendlichen Testkäufer versuchten in mehreren Supermärkten, Kiosken, Tankstellen und weiteren Einzelhandelsgeschäften, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu kaufen.
Fünf Geschäfte verkauften trotz Altersgrenze
In den betroffenen Geschäften sprachen die Einsatzkräfte und die Testkäufer den jeweiligen Verkäufer direkt auf den Verstoß an. Die unzulässig verkaufte Ware wurde zurückgegeben. Je nach Ergebnis erhielten die Mitarbeiter einen Lob- oder einen Tadelbrief. Zu möglichen weiteren Folgen für die betroffenen Geschäfte macht die Polizei keine Angaben.
Polizei appelliert an Verkaufspersonal
Die Polizei sieht in dem Ergebnis ein Zeichen, dass beim Jugendschutz weiterhin Aufmerksamkeit gefragt ist. Ziel der Aktion war es, Verstöße aufzudecken und das Verkaufspersonal für die Verantwortung beim Verkauf altersbeschränkter Produkte zu sensibilisieren.
Verkaufsstellen sollen die gesetzlichen Vorgaben konsequent einhalten und im Zweifelsfall einen Altersnachweis verlangen. Weitere unangekündigte Jugendschutzkontrollen will die Polizei auch künftig durchführen.