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Boppard: Schwimmer von Schiffssog erfasst – Großeinsatz am Rhein

Boppard: Schwimmer von Schiffssog mitgerissen

Rettungsschwimmer patrouillieren auf Rettungsbooten auf dem Fluss. Actionreiche Szene zur Sicherheit auf dem Wasser.
Foto: Tim Diercks / Pexels

Boppard. Ein Badeausflug im Rhein hat am Samstagabend einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ausgelöst. Ein Schwimmer war auf Höhe des Campingplatzes Sonneneck vom Sog eines vorbeifahrenden Frachtschiffs erfasst und mitgerissen worden. Zeugen befürchteten das Schlimmste – am Ende ging der Einsatz glimpflich aus.

Meldungen über überfahrenen Schwimmer

Gegen 21.26 Uhr gingen bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten mehrere Notrufe ein. Der Verdacht: Eine Person sei beim Schwimmen im Rhein von einem Frachtschiff überfahren worden und seitdem verschwunden. Die Einsatzkräfte leiteten sofort eine großangelegte Suche bei Rheinkilometer 576 ein.

Rund einen Kilometer flussabwärts konnten Kräfte der Feuerwehr den Vermissten schließlich finden – unverletzt und am gegenüberliegenden Ufer sitzend.

Was tatsächlich passiert war

Nach ersten Ermittlungen der Polizei schwamm der Mann in Ufernähe, als ein zu Tal fahrendes Frachtschiff passierte. Dessen Sog zog ihn in die Mitte der Fahrrinne und anschließend mit der Strömung flussabwärts. Erst rund einen Kilometer weiter gelang es ihm, aus eigener Kraft ans Ufer zu schwimmen.

Warum der Sog so gefährlich ist

Der Fall zeigt eine Gefahr, die viele unterschätzen: Ein vorbeifahrendes Frachtschiff verdrängt gewaltige Wassermengen. Dabei entsteht ein Sog, der Schwimmende vom Ufer weg und unter Wasser ziehen kann – selbst dann, wenn das Schiff scheinbar weit entfernt ist.

Behörden warnen ausdrücklich davor, das Baden im Rhein bei den derzeit niedrigen Wasserständen für harmloser zu halten. Weniger Wasser bedeutet nicht weniger Risiko: Strömungen können sich bei Niedrigwasser verlagern und sogar stärker ausfallen als bei normalem Pegelstand.

Hinzu kommt: 100 Meter ober- und unterhalb von Häfen, Brücken, Anlegestellen und Schleusen gilt ohnehin ein gesetzliches Badeverbot. DLRG und Wasserwacht raten generell davon ab, in Flüssen zu schwimmen – wer sich abkühlen will, ist im Freibad oder an einem bewachten Badesee deutlich sicherer.

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