Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah nach Streit mit Böhmermann
Chemnitz/Berlin. Im Streit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und Satiriker Jan Böhmermann gibt es eine neue Wendung: Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen Krah erlassen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte außerdem, dass derzeit geprüft werde, ob für eine mögliche Vollstreckung die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragt werden muss.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine Äußerung im Podcast „Fest und Flauschig“. Dort hatte Böhmermann eine Hörerzuschrift vorgelesen, wonach Krah auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für ein Festzelt bestellt haben soll. Krah ging juristisch dagegen vor und wollte Böhmermann die Verbreitung der Behauptung untersagen.
Das Landgericht Düsseldorf wies Krahs Unterlassungsklage jedoch ab. Böhmermann hatte die Aussage als Zuschrift eines Hörers kenntlich gemacht und später ergänzt, dass es sich angeblich um deutlich weniger Flaschen gehandelt habe.
Streit um offene Prozesskosten
Nach der Niederlage musste Krah die Kosten des Verfahrens tragen. Nach Medienberichten musste Böhmermann zunächst rund 5.000 Euro im Wege der Zwangsvollstreckung geltend machen. Die Summe wurde später bezahlt. Nun sollen allerdings noch weitere 296,26 Euro offen sein.
Eine Gerichtsvollzieherin setzte deshalb Mitte Juli einen Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft an. Krah soll zu diesem Termin nicht erschienen sein. Daraufhin wurde ein Haftbefehl beantragt, der inzwischen vom Amtsgericht Chemnitz erlassen wurde.
Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um einen strafrechtlichen Haftbefehl wegen einer Straftat, sondern um eine Maßnahme im Rahmen eines zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahrens.
Krah kündigt Zahlung an
Krah erklärte, er habe die ursprünglichen Forderungen bereits im Januar beglichen und seinen Anwalt nun mit der Prüfung der zusätzlichen Kosten beauftragt. Inzwischen kündigte der Politiker an, den noch offenen Kleinbetrag zu bezahlen. Zugleich behalte er sich eine spätere Rückforderung vor.
Ob der Haftbefehl tatsächlich vollstreckt werden muss, ist damit noch offen. Wegen Krahs Mandat im Deutschen Bundestag spielt zudem seine parlamentarische Immunität eine Rolle.