Interimskita Oberbieber: Halteverbot in der Friedrich-Rech-Straße ab 19. Oktober
Neuwied-Oberbieber. Wer in der Friedrich-Rech-Straße parkt, muss ab dem 19. Oktober umplanen: Zwischen den Hausnummern 146 und 156 gilt für rund zwei Wochen ein Halteverbot. Grund ist die Anlieferung von Kran, Fundamenten und Container-Modulen für die Interimskita, die an der Friedrich-Rech-Straße 153 entsteht. Das teilt die Stadt Neuwied mit.
Halteverbotszone Friedrich-Rech-Straße: Zeitraum und Abschnitt
Das Halteverbot gilt in den Kalenderwochen 43 und 44, also vom 19. Oktober bis einschließlich 1. November. Betroffen ist der Abschnitt der Friedrich-Rech-Straße von Hausnummer 146 bis 156. Die Fläche wird für die Baustellenfahrzeuge gebraucht.
Anwohner und Besucher sollten ihre Fahrzeuge rechtzeitig umstellen und auf die Beschilderung vor Ort achten. Wer im Halteverbot parkt, muss mit einem Verwarngeld und gegebenenfalls mit dem Abschleppen seines Autos rechnen.
Während der Arbeiten kann es nach Angaben der Stadt außerdem zu Lärm und zeitweisen Verkehrseinschränkungen kommen. Sobald alle Bauteile angeliefert sind, wird das Halteverbot aufgehoben und die Straße ist wieder wie gewohnt nutzbar.
Zeitplan für Kran und Container-Module
In der Woche ab dem 19. Oktober werden zunächst der Baukran und die Fundamente geliefert und aufgebaut. Die Container-Module für die eigentlichen Kita-Räume sollen voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober angeliefert und installiert werden.
Warum in Oberbieber eine Interimskita entsteht
Die evangelische Kita in Oberbieber soll in den kommenden Jahren abgerissen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Für die Übergangszeit entsteht die Interimskita in Modulbauweise. Den symbolischen Spatenstich für das Projekt hatte es im September gegeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
Halteverbot: 19. Oktober bis 1. November (KW 43 und 44)
Bereich: Friedrich-Rech-Straße 146 bis 156
Kran und Fundamente: Woche ab 19. Oktober
Container-Module: voraussichtlich 28. bis 30. Oktober
Möglich: Lärm und zeitweise Verkehrseinschränkungen