Kinder nach Syrien gebracht: Prozess gegen Vater in Bad Kreuznach begonnen
Bad Kreuznach. Vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat am Montag der Prozess gegen einen 45-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Sommer 2024 seine beiden Kinder unter dem Vorwand eines Urlaubs nach Syrien gebracht und dort festgehalten zu haben – um seine getrennt lebende Frau unter Druck zu setzen. Der Mann ist nicht vorbestraft. Ein Urteil wird frühestens Mitte November erwartet.
Was die Anklage vorwirft
Die folgenden Angaben stammen aus der Anklageschrift. Bewiesen ist davon bislang nichts.
Im Juli 2024 lebte der Mann von seiner Frau getrennt. Er soll ihr eine gemeinsame Urlaubsreise nach Saudi-Arabien vorgeschlagen haben. Sie stimmte zu, nach Darstellung der Anklage mit Bedenken.
Tatsächlich soll er mit den beiden Kindern – der Tochter, damals 18 Jahre alt, und dem Sohn, damals sieben – nach Beirut geflogen und von dort mit dem Auto weiter nach Aleppo gefahren sein.
Schon während des Fluges soll er den Kindern Pässe und Mobiltelefone abgenommen haben, damit sie ihre Mutter nicht erreichen konnten. In Aleppo soll er für beide syrische Pässe beantragt und eine Ausreisesperre erwirkt haben. Der Tochter soll er gedroht haben, ihrer Mutter etwas anzutun, falls sie zu fliehen versuche.
Das Ziel war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, die Mutter dazu zu bringen, selbst nach Syrien zu reisen. Dort wollte er sich den Ermittlungen zufolge nach islamischem Recht scheiden lassen – verbunden mit einem Verzicht auf Unterhaltsansprüche. Die Lage der Kinder soll dabei als Druckmittel dienen.
Wie die Kinder zurückkamen
Wenige Tage später nutzten die Geschwister eine Gelegenheit, als der Vater das Hotelzimmer verlassen hatte, und flohen.
Die Tochter erreichte über ein geliehenes Telefon die deutsche Botschaft und die Polizei. Beide Kinder kamen zunächst bei Verwandten ihrer Mutter in Syrien unter.
Zurückfliegen konnten sie trotzdem nicht: Die Ausreisesperre galt weiter. Erst nachdem der Vater vorläufig festgenommen worden war, soll er über einen Mittelsmann veranlasst haben, dass die Pässe zurückgegeben und die Sperre aufgehoben wurden.
Mitte August 2024 kehrten die Kinder nach Deutschland zurück – unter Beteiligung der Ermittlungsbehörden.
Was dem Angeklagten droht
Der schwerere der beiden Vorwürfe ist die Geiselnahme. Dafür sieht das Gesetz im Regelfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor.
Ob dieser Rahmen hier gilt, ist offen. Für weniger schwere Fälle sieht das Gesetz niedrigere Strafen vor. Wie die Tat rechtlich einzuordnen ist, entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens.
Wie es weitergeht
Verhandelt wird an vier Tagen. Nach dem Auftakt am Montag sind drei weitere Termine angesetzt: 5., 9. und 11. November.
Ein Urteil ist damit frühestens am 11. November zu erwarten.