Mehr Befugnisse, weniger Auskunft: Was gerade an drei Stellen gleichzeitig passiert
Berlin. Der Verfassungsschutz soll heimlich Wohnungen betreten dürfen, der BND fremde Server abschalten. Gleichzeitig will die Koalition das Recht auf Akteneinsicht einschränken. Und in Mannheim wertet eine Software aus, wie sich Menschen auf der Straße bewegen. Drei Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben – und doch in dieselbe Richtung zeigen. Ein Überblick über das, was tatsächlich beschlossen ist.
Die Geheimdienstreform
Am 12. August hat das Bundeskabinett die umfassendste Reform der Nachrichtendienste seit Bestehen der Bundesrepublik beschlossen. Der Entwurf umfasst rund 730 Seiten und schreibt das Verfassungsschutz- und das BND-Gesetz komplett neu.
Was neu wäre:
Aktives Eingreifen. Bislang dürfen die Dienste beobachten und melden. Künftig sollen sie handeln: in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern oder löschen, Server abschalten. Das Innenministerium nennt als Beispiele Chemiewaffenlabore, Drohnenfabriken und Server staatlicher Hackergruppen.
Heimliches Betreten von Wohnungen. Der Verfassungsschutz soll Wohnungen unbemerkt betreten dürfen – nicht um sie zu durchsuchen, sondern um Wanzen anzubringen oder Überwachungssoftware zu installieren. Voraussetzung ist laut Entwurf eine "konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter".
KI und Biometrie. Die Dienste sollen selbstlernende Systeme einsetzen und biometrische Abgleiche vornehmen dürfen. Der Verfassungsschutz soll Betreiber von Videoanlagen verpflichten können, Bilder in Echtzeit auszuleiten.
Wer das kontrolliert
Einen Richtervorbehalt im klassischen Sinn gibt es nicht. Stattdessen soll der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) eingriffsintensive Maßnahmen vorab genehmigen – ein Gremium, das bisher nur den BND kontrollierte und künftig auch für den Verfassungsschutz zuständig wäre.
Die bisherige G10-Kommission entfällt. Auch die Datenschutzkontrolle wandert von der Bundesdatenschutzbeauftragten zum UKRat.
Warum die Regierung das will
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet die Reform mit der Bedrohungslage: "Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte erfordern neue Antworten." Man ermögliche den Diensten "operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse", um gegen "modernen Staatsterrorismus" vorzugehen.
Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) verweist auf "hybride Angriffe auf unsere freie Gesellschaft".
Die Zahlen dahinter sind real: 2025 registrierte das BKA über 2.000 verdächtige Drohnenüberflüge, viele über Bundeswehrstandorten und kritischer Infrastruktur. Dazu kommen zerstörte Datenkabel in der Ostsee, Cyberangriffe und Spionagefälle. Erst vergangene Woche wurde am Flughafen Leipzig eine Drohne mit Sprengvorrichtung gefunden.
Ein weiterer Grund ist juristisch: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2024 die Kontrolle des BND beanstandet und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2026 gesetzt.
Die Kritik
Der Jurist und Journalist Ronen Steinke sieht in der Konstruktion eine "Parallelpolizei zur normalen Polizei, mit teilweise identischer Gefahrenabwehr-Mission – nur ohne die rechtsstaatliche Kontrolle".
Im Kern geht es um das Trennungsgebot: Nachrichtendienste sammeln Informationen, die Polizei greift ein. Diese Trennung ist eine Lehre aus Gestapo und Stasi. Kritiker sehen sie durch die neuen Befugnisse aufgeweicht.
Die Linken-Politikerin Clara Bünger spricht von einer "neuen deutschen Geheimpolizei". Konstantin von Notz (Grüne) hält die Reform grundsätzlich für nötig, sieht die Regierung aber "über das Ziel hinausschießen".
Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor "erheblichem Überwachungsdruck" und bezweifelt, dass der Kontrollrat personell und fachlich in der Lage ist, KI-Analysen und Staatstrojaner wirksam zu prüfen.
Die Gegenposition: Der CDU-Innenpolitiker Josef Oster betont, es gehe "nicht um eine Geheimpolizei, sondern um einen rechtsstaatlich gebundenen Nachrichtendienst". Je eingriffsintensiver eine Maßnahme, desto intensiver auch die Kontrolle.
Beschlossen ist der Entwurf, in Kraft ist er nicht. Der Bundestag berät ab Herbst.
Das Auskunftsrecht
Der zweite Vorgang ist weniger sichtbar, betrifft aber jeden.
Seit 2006 kann in Deutschland jeder Akteneinsicht bei Bundesbehörden verlangen – ohne Begründung. Das Informationsfreiheitsgesetz ist das Instrument, mit dem Bürger und Journalisten dem Staat in die Unterlagen schauen können.
Anfang Juli hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dieses Recht einzuschränken. Geplant sind laut Transparenzinitiativen: Anträge nur noch mit nachgewiesenem "berechtigtem Interesse", Ausschluss von Organisationen, höhere Gebühren.
Die Regierung begründet das mit Bürokratieabbau. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Was ohne dieses Gesetz nicht bekannt wäre: In der Maskenaffäre um Jens Spahn führten 395 Anträge dazu, dass das Ministerium die Liste der Vermittler herausgeben musste. Der zentrale Lobbybrief in der Affäre um Philipp Amthor und die Firma Augustus Intelligence wurde ebenfalls erst durch solche Anfragen öffentlich.
Pikantes Detail: Amthor war in der zuständigen Arbeitsgruppe Verhandlungsführer.
Der Widerstand ist breit – und reicht bis in die SPD. 137 Organisationen protestieren in einem offenen Brief, eine Petition haben über 566.000 Menschen unterzeichnet. Der SPD-Berichterstatter Johannes Schätzl spricht von einer "De-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes".
Die Kameras
Der dritte Vorgang läuft seit Jahren, in Mannheim.
Dort wertet seit 2018 eine Software des Fraunhofer-Instituts aus, wie sich Menschen in der Innenstadt bewegen. Rund 70 Kameras filmen, etwa 46 davon sind an die Analyse gekoppelt. Erkannt werden sollen Muster wie Schlagen, Treten, Rennen – oder Personen, die am Boden liegen.
Die Software wird mit nachgestellten Szenen trainiert: Polizisten spielen Situationen nach. Rund 2.000 Filme sind produziert, geplant sind 10.000.
Wirkt das? Belastbare unabhängige Studien dazu gibt es nicht. Mannheim verzeichnet sinkende Kriminalitätszahlen, hat aber parallel Waffenverbotszonen eingeführt und die Kontrollen verstärkt – ein kausaler Zusammenhang lässt sich daraus nicht ableiten.
Baden-Württemberg will das System auf zwei weitere Standorte ausweiten und um biometrische Identifikation ergänzen. Das wäre ein qualitativer Sprung: Bislang erkennt die Software Bewegungen, künftig auch Personen.
Hier greift das EU-Recht: Seit Februar 2025 ist biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten – mit Ausnahmen, die Kritiker für zu weit gefasst halten.
In Frankreich wurde die zu Olympia 2024 eingeführte KI-Überwachung inzwischen bis Ende 2027 verlängert.
Und in Rheinland-Pfalz?
Eine KI-Verhaltenserkennung wie in Mannheim gibt es hier nicht.
Das Polizeigesetz erlaubt offene Videoüberwachung, Bodycams und die zeitlich begrenzte Überwachung von Großveranstaltungen – Fastnachtsumzüge, Weihnachtsmärkte, Weinfeste. Aufnahmen dürfen bis zu 30 Tage gespeichert werden.
Das ist etwas anderes als eine Software, die Bewegungsmuster analysiert.
Was 1983 entschieden wurde
Zum Verständnis der Debatte gehört ein Urteil, das über 40 Jahre alt ist.
1983 wollte der Staat eine Volkszählung durchführen. Das Bundesverfassungsgericht entwickelte daraus das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – und formulierte einen Satz, der bis heute zitiert wird: Mit dem Grundgesetz wäre eine Ordnung nicht vereinbar, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß".
Das Gericht beschrieb damals schon, was heute Chilling Effect heißt: Wer damit rechnet, dass seine Teilnahme an einer Versammlung registriert wird, verzichtet womöglich darauf. Überwachung muss niemanden treffen, um Verhalten zu verändern – es reicht, dass sie möglich ist.
Empirisch ist der Effekt belegt, wenn auch nicht abschließend: Nach den Snowden-Enthüllungen gingen Zugriffe auf bestimmte Wikipedia-Artikel messbar zurück.
Wo es jetzt hingeht
Die drei Vorgänge sind unabhängig voneinander entstanden, und niemand plant sie als Paket.
Der Bundestag berät die Geheimdienstreform ab Herbst. Zum Auskunftsrecht fehlt noch ein Gesetzentwurf. Über die Mannheimer Ausweitung entscheidet Baden-Württemberg.
Verfassungsbeschwerden gegen die Geheimdienstreform sind angekündigt. Am Ende dürfte, wie schon 1983, 2016 und 2020, das Bundesverfassungsgericht die Grenzen ziehen.