Mordanklage nach Femizid bei Adenau: Frau trotz Gewaltschutzverfügung getötet
Koblenz. Zwei Tage nachdem ihm der Scheidungsantrag zugestellt worden war, soll ein 42-Jähriger seine getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes erhoben. Die Frau hatte sich ein Jahr zuvor wegen häuslicher Gewalt getrennt – und eine Gewaltschutzverfügung erwirkt.
Was der Anklage zufolge geschah
Am Morgen des 28. Mai soll der Mann seiner Frau mit dem Auto bis auf einen Parkplatz unweit von Wirft in der Verbandsgemeinde Adenau gefolgt sein.
Gegen 8.30 Uhr habe er sie zunächst in ein Gespräch verwickelt. Dann soll er die arglose Frau plötzlich in ihrem Auto mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt haben, dass sie sich nicht mehr wehren konnte.
Anschließend habe er sie mit ihrem eigenen Wagen an einen vor Blicken geschützten Ort in der Nähe gebracht – und dort durch weitere Messerstiche getötet. Die Anklage geht von einem vorgefassten Tatplan aus.
Vorgeworfen wird ihm Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen. Darauf steht lebenslange Freiheitsstrafe.
Der 42-jährige tunesische Staatsangehörige sitzt seit dem 30. Mai in Untersuchungshaft. Zur Tat hat er sich bislang nicht geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorgeschichte
Die Ermittlungen zeichnen das Bild einer Trennung, die der Mann nicht akzeptierte.
Im Juni 2025 hatte sich die Frau von ihm getrennt – unter anderem wegen häuslicher Gewalt. Sie zog mit den beiden gemeinsamen Kindern, vier und sieben Jahre alt, aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Danach stellte er ihr nach Erkenntnissen der Ermittler nach. Auch eine gerichtliche Gewaltschutzverfügung, die sie erwirkt hatte, hielt ihn nicht davon ab, immer wieder ihre Nähe zu suchen.
Am 8. Mai reichte sie die Scheidung ein. Der Antrag wurde ihm zwei Tage vor der Tat zugestellt.
Ein Muster, das Fachleute kennen
Der Fall folgt einem Verlauf, den Beratungsstellen und Kriminologen seit langem beschreiben: Die gefährlichste Zeit für Frauen in Gewaltbeziehungen ist nicht die Beziehung selbst, sondern die Zeit nach der Trennung.
Auslöser sind häufig Momente, in denen die Trennung endgültig wird – ein Scheidungsantrag, ein Gerichtstermin, eine neue Beziehung.
Und: Eine Gewaltschutzverfügung ist ein wichtiges Instrument, aber sie ist ein Stück Papier. Sie schützt nur, wenn Verstöße konsequent verfolgt werden.
In Deutschland wird nach Angaben des Bundeskriminalamts etwa jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
Wie es weitergeht
Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Schwurgericht am Landgericht Koblenz. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.