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Polizeischuss tötet Hund in Ludwigshafen – Ermittlungen gegen zwei Beamte eingeleitet

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Hund in Ludwigshafen ermittelt die Polizei gegen zwei eigene Beamte. Neue Erkenntnisse zeigen, wie es zu dem Vorfall kam.

Elegante neoklassizistische Fassade eines deutschen Justizministeriums mit Säulen und Eingang.
Foto: Miguel Andres Parra / Pexels

Hund bei Polizeikontrolle erschossen

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Hund am Abend des 10. Oktober 2026 in Ludwigshafen hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz weitere Einzelheiten zu dem Einsatz bekannt gegeben. Gegen zwei beteiligte Polizeibeamte wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Dem Beamten, der den Schuss abgegeben hat, wird zusätzlich eine mögliche Straftat nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen.

Ausgangspunkt des Einsatzes war eine gemeldete Bedrohung in einer Gaststätte in der Kallstadter Straße. Gegen 20:20 Uhr soll dort ein stark alkoholisierter Mann einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben. Der Verdächtige hatte das Lokal vor dem Eintreffen der Polizei verlassen und soll einen kleinen Hund bei sich gehabt haben.

Im Rahmen der Fahndung trafen zwei Polizeibeamte gegen 20:40 Uhr auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße auf einen 36-jährigen Mann mit Hund. Da die Einsatzkräfte nach einem möglicherweise bewaffneten Täter suchten, sollte die Kontrolle unter Vorhalt der Dienstwaffe erfolgen. Bereits zu Beginn der Maßnahme fiel ein Schuss, der den Hund traf.

Hundehalter und Polizeibeamte verletzt

Bei der anschließenden Kontrolle und Fesselung leistete der Hundehalter Widerstand. Dabei wurden sowohl der 36-Jährige als auch die beiden Polizeibeamten leicht verletzt.

Während ein Beamter den Mann am Boden sicherte, versuchte sein Kollege, die blutende Schussverletzung des Hundes mit Mullbinden zu versorgen.

Gegen 21:15 Uhr traf die alarmierte Tierrettung ein und brachte das verletzte Tier in eine Tierklinik. Dort verstarb der Hund schließlich. Der Hundehalter lehnte eine Untersuchung durch den Rettungsdienst ab.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 36-Jährige nicht für die zuvor gemeldete Bedrohung verantwortlich war. Er wurde gegen 21:45 Uhr entlassen.

Polizei räumt Fehler in erster Pressemitteilung ein

Für zusätzliche Kritik sorgte eine fehlerhafte Pressemitteilung vom 11. Oktober. Darin hatte die Polizei den Hundehalter zunächst fälschlicherweise als Tatverdächtigen der Bedrohung mit einer Schusswaffe bezeichnet.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums war ein interner Übermittlungsfehler dafür verantwortlich. Der Fehler wurde erst am Folgetag bei einer erneuten Prüfung festgestellt und anschließend korrigiert.

Die Behörde bedauert den Vorfall und kündigte an, ihre internen Abläufe bei der Veröffentlichung von Pressemitteilungen zu überprüfen.

Schütze vorerst nicht mehr im Außendienst

Die Ermittlungen werden von einer neutralen Dienststelle innerhalb des Polizeipräsidiums geführt. Der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, wird derzeit nicht im Außendienst eingesetzt. Zusätzlich soll er ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.

Auch der gesamte Einsatz wird mit Unterstützung speziell geschulter Einsatztrainer nachbereitet.

Nach Abschluss der Ermittlungen soll die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Sachverhalt strafrechtlich bewerten. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, könnten neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen folgen.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz erklärte, zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten zu haben, die eine umfassende Aufklärung fordern. Die Behörde betonte ihren Anspruch auf Transparenz und sprach gemeinsam mit dem betroffenen Polizeibeamten erneut ihr Bedauern über den Tod des Hundes aus.

Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz, Pressemitteilung vom 16. Oktober 2026

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