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Gericht kippt Wettbewerbsklausel – Italo will trotzdem 2028 nach Deutschland

Das VG Köln kippt die Kapazitätsvorgabe der Bundesnetzagentur. Die Bahn muss keine Trassen für die Konkurrenz freihalten. Italo bleibt bei 2028.

Pendler am Mailänder Hauptbahnhof mit modernen Zügen unter dem ikonischen gewölbten Dach.
Foto: Cristian Manieri / Pexels

Köln/Rom. Die Deutsche Bahn muss auf ihren gefragtesten Fernverkehrsstrecken vorerst keine Kapazitäten für die Konkurrenz freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur am Donnerstag im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der italienische Anbieter Italo, auf dessen Beschwerde die Regelung zurückgeht, hält dennoch an seinem Einstieg im Jahr 2028 fest.

Was das Gericht entschieden hat

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat einem Eilantrag der DB InfraGo stattgegeben (Az. 18 L 2186/26). Angegriffen hatte die Bahn-Infrastrukturtochter einen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 14. August 2026.

Dieser Beschluss verpflichtete die InfraGo, in ihre Nutzungsbedingungen eine sogenannte Wettbewerberklausel aufzunehmen: Auf besonders stark ausgelasteten Korridoren – als Beispiele gelten die Knoten Frankfurt und München – sollten 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten für Anbieter außerhalb des DB-Konzerns reserviert werden.

Das Gericht sieht dafür keine Rechtsgrundlage. Weder das europäische noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht verlange eine solche Klausel. Außerdem sei sie gar nicht geeignet, ihr Ziel zu erreichen.

Ausdrücklich stellte die Kammer klar: Untersagt wurde weder Wettbewerb im Fernverkehr noch ein konkreter Markteintritt.

Die Eilentscheidung ist nicht anfechtbar. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache muss die InfraGo die Klausel nicht anwenden.

Italo bleibt bei 2028

Das italienische Unternehmen hat das Urteil zur Kenntnis genommen und wartet nun die schriftliche Begründung ab. An den Deutschland-Plänen ändert sich nach eigenen Angaben nichts.

Italo erklärte, man sei "entschlossen, ab 2028 wirksamen Wettbewerb im deutschen Markt einzuführen". Die nötigen Investitionen in Beschaffung und Wartung der neuen Flotte seien bereits getätigt, die Vorbereitungen liefen planmäßig. Das sagte das Unternehmen der "Rheinischen Post".

Dass es dabei nicht um Absichtserklärungen geht, zeigt die Bestellung aus dem Sommer: 26 Velaro-Züge bei Siemens, mit einer Option auf 14 weitere. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 3,6 Milliarden Euro, inklusive Mitarbeiterschulung und eines Servicevertrags über 30 Jahre. Gebaut werden die Züge in Krefeld.

Warum die Bahn geklagt hat

Die InfraGo argumentierte, die Zahl der Konflikte um Trassen zu bestimmten Zeiten werde durch die Klausel deutlich steigen. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme bei der Bewirtschaftung der Kapazitäten.

Ein Sprecher nannte als Ziel der Klage frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen. Die Entscheidung des Gerichts begrüßte das Unternehmen.

Die Bundesnetzagentur bleibt bei ihrer Position

Die Behörde hält die Regelung weiterhin für sachlich geboten, um "den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern".

Die Bundesnetzagentur war im Sommer auf eine Beschwerde von Italo hin tätig geworden. Der Anbieter hatte die Vergabepraxis der DB InfraGo kritisiert – also die Frage, wer wann auf welcher Strecke fahren darf.

Der Hintergrund: Die Deutsche Bahn hält im deutschen Fernverkehr einen Marktanteil von rund 95 Prozent. Größter Wettbewerber ist bislang Flix.

Was das für Fahrgäste bedeutet

Kurzfristig: nichts. Die Entscheidung betrifft die Vergabe von Trassen für das Jahr 2028 und danach, nicht den aktuellen Fahrplan.

Mittelfristig hängt an der Frage allerdings das Preisversprechen. Italo hatte angekündigt, im Frühjahr 2028 mit rund 30 Zügen und 56 täglichen Verbindungen zu starten – mit Fahrpreisen etwa 20 Prozent unter dem Durchschnitt der Deutschen Bahn. Ohne gesicherte Kapazitäten auf den gefragten Korridoren wird dieses Angebot schwerer umzusetzen.

Welche Strecken Italo konkret bedienen will, ist bis heute nicht öffentlich. Für die Region wären zwei Korridore interessant: die Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main mit dem ICE-Halt Montabaur und die linke Rheinstrecke über Koblenz Hauptbahnhof. Beide gelten als stark ausgelastet. Bestätigt ist dazu nichts.

Wie es weitergeht

Der Eilbeschluss ist eine vorläufige Entscheidung. Über die Rechtmäßigkeit der Wettbewerberklausel wird erst im Hauptsacheverfahren endgültig entschieden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Bis dahin gilt: Die DB InfraGo muss keine Kapazitäten für die Konkurrenz reservieren.

Dieser Artikel setzt unsere Berichterstattung vom 17. Juli 2026 fort: Bundesnetzagentur macht Weg frei – Italo darf in den deutschen Fernverkehr einsteigen

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