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NeuwiedFM

Drei neue Standesbeamtinnen für das Neuwieder Standesamt

Das Neuwieder Standesamt hat drei neue Standesbeamtinnen. Sie kümmern sich künftig um Geburten, Urkunden sowie Fortschreibungen und Berichtigungen.

Bürgermeister Peter Jung mit den drei neuen Standesbeamtinnen und zwei Mitarbeiterinnen des Standesamts im Trauzimmer des Historischen Rathauses Neuwied
Foto: Tina Kaske

Neuwied. Das Standesamt der Stadt Neuwied hat drei neue Standesbeamtinnen. Ricarda Hnidyk, Mila Kluge und Linda Bonn haben den Grundlehrgang für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen abgeschlossen. Bürgermeister Peter Jung hat sie im Trauzimmer des Historischen Rathauses offiziell bestellt.

Neue Standesbeamtinnen übernehmen Geburten, Urkunden und Berichtigungen

Die drei Frauen verstärken das bestehende Team und haben unterschiedliche Schwerpunkte. Ricarda Hnidyk arbeitet im Bereich Geburten, Mila Kluge kümmert sich vor allem um das Ausstellen von Urkunden.

Linda Bonn übernimmt Fortschreibungen und Berichtigungen. Dabei geht es um nachträgliche Änderungen und Korrekturen in den Personenstandsregistern, etwa wenn sich Namen ändern oder Einträge fehlerhaft sind.

Warum Standesbeamte eine eigene Ausbildung brauchen

Standesbeamte beurkunden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie weitere Änderungen des Personenstands. Weil sich diese Arbeit und ihre rechtlichen Grundlagen deutlich von anderen Verwaltungsaufgaben unterscheiden, ist ein gesonderter Lehrgang Voraussetzung für die Bestellung.

Bürgermeister Jung verwies bei der Bestellung auf die besondere Verantwortung im Umgang mit persönlichen Daten und Lebensereignissen. Die Aufgaben müssten nicht nur fachlich korrekt, sondern auch mit „Sensibilität und Menschlichkeit“ erledigt werden. Er wünschte den neuen Kolleginnen zugleich viel Freude bei ihrer ersten Trauung.

Was das Standesamt für Bürgerinnen und Bürger erledigt

Wer in Neuwied ein Kind bekommt, heiraten möchte oder einen Sterbefall anzeigen muss, hat es mit dem Standesamt zu tun. Auch Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, die etwa für Behördengänge, Rentenanträge oder Erbangelegenheiten gebraucht werden, stellt das Standesamt aus. Eine Geburt muss dem Standesamt in der Regel innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Am Termin unterstützten auch die stellvertretende Leiterin des Standesamts, Michaela Mohr, und Christin Wolf-Vierkötter aus dem Team.

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