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Steine auf den Gleisen: Regionalbahn überfährt Hindernisse – Kinder unter Verdacht

In Thüringen ist eine Regionalbahn über Steine gefahren, die jemand auf die Gleise gelegt hatte

Blick auf mehrere Eisenbahnstrecken, die an einem Bahnhof unter Oberleitungen konvergieren.
Foto: Rickie-Tom Schünemann / Pexels

Bretleben. Eine Regionalbahn ist am Dienstagmittag im thüringischen Bretleben über Steine gefahren, die jemand auf die Schienen gelegt hatte. Die Strecke musste gesperrt werden. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr – mutmaßlich waren es Kinder.

Auch auf dem Nachbargleis lagen Steine

Der Zug war gegen 12 Uhr von Artern in Richtung Erfurt unterwegs, als er im Bahnhof Bretleben im Landkreis Kyffhäuser die Gegenstände überfuhr. Der Streckenabschnitt wurde daraufhin gesperrt.

Bei der Absuche fanden Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser und der Bundespolizei die überfahrenen Steine – aufgereiht auf dem Gleis. Und nicht nur dort: Auch auf einem benachbarten Gleis lagen weitere Steine. Sie wurden entfernt, nachdem die Spuren gesichert waren.

Nach einer Stunde konnte die Strecke gegen 13 Uhr wieder freigegeben werden.

Wer die Steine dort platziert hat, ist bislang unklar. Die Bundespolizei geht davon aus, dass Kinder dahinterstecken, und sucht Zeugen.

Warum das lebensgefährlich ist

Was für Kinder nach einem harmlosen Spiel aussieht, kann tödlich enden.

Ein Zug hat bei voller Fahrt einen Bremsweg von mehreren hundert Metern – ein Lokführer, der ein Hindernis erkennt, kann in der Regel nichts mehr tun. Überfährt ein Zug größere Gegenstände, droht im schlimmsten Fall eine Entgleisung. Selbst kleinere Steine können Bauteile beschädigen oder als Geschosse weggeschleudert werden.

Auch Kinder können belangt werden

Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen. Der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren Haft.

Kinder unter 14 Jahren sind zwar strafunmündig – für Eltern kann es aber trotzdem teuer werden: Bahnbetreiber machen die Kosten für Streckensperrungen, Verspätungen und Sachschäden regelmäßig zivilrechtlich geltend. Da kommen schnell erhebliche Summen zusammen.

Die Bundespolizei rät Eltern, mit ihren Kindern über die Gefahren im Gleisbereich zu sprechen – gerade in den Ferien, wenn Bahnanlagen zum Spielplatz werden.

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