Tödliche Attacke mit 39 Messerstichen: Angeklagter freigesprochen
Koblenz/Kirchen. Nach einer tödlichen Gewalttat im Kreis Altenkirchen hat die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz am Dienstag (20. Oktober 2026) ihr Urteil verkündet. Der 28-jährige Angeklagte wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen, da er nach Überzeugung des Gerichts zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Gleichzeitig ordneten die Richter seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Mit Bratpfannen und Messer auf Mitbewohner losgegangen
Die Tat ereignete sich am Abend des 18. März 2026 in einer Wohngemeinschaft in Kirchen (Sieg). Dort griff der Angeklagte seinen Mitbewohner in der gemeinsam genutzten Küche an. Zunächst schlug er mehrfach mit insgesamt drei Bratpfannen auf den Kopf des Mannes ein. Die Schläge waren so heftig, dass unter anderem ein Pfannenstiel abbrach. Anschließend stach er 39-mal mit einem Messer auf sein Opfer ein.
Der Mann erlitt schwerste Verletzungen, darunter einen Schädelbasisbruch und zahlreiche Stichverletzungen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.
Nach der Tat schickte der Angeklagte seinem Vermieter eine Sprachnachricht. Darin behauptete er, selbst angegriffen worden zu sein und sich lediglich verteidigt zu haben. Die Ehefrau des Vermieters verständigte daraufhin die Rettungskräfte.
Drogenkonsum und psychische Erkrankung
Im September begann der Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Dabei stand insbesondere die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Mittelpunkt.
Während der Verhandlung wurde bekannt, dass der Mann verschiedene Drogen und Medikamente konsumiert hatte, darunter LSD, Cannabis, Kokain, Amphetamine und Diazepam. Zusätzlich nahm er Steroide und Testosteron zum Muskelaufbau ein.
Nach Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen litt der Angeklagte zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie. Sein psychischer Zustand habe zu einem erheblichen Kontrollverlust geführt.
Bereits während seiner Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Wittlich war der Mann durch aggressives und selbstverletzendes Verhalten aufgefallen. Zeitweise mussten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Opfer wollte seine Familie in Indonesien unterstützen
Besonders tragisch sind die Hintergründe des getöteten Mannes. Wie im Prozess bekannt wurde, stammte er aus Indonesien und war nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten und seine Familie in der Heimat finanziell zu unterstützen.
Die Angehörigen leiden bis heute unter den Folgen der Tat. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin kämpfen Eltern und Geschwister unter anderem mit Angstzuständen, Schlafstörungen und psychischen Belastungen.
Der Fall sorgte auch in Indonesien für Aufmerksamkeit. Eine Vertreterin des indonesischen Konsulats verfolgte das Verfahren am Landgericht Koblenz.
Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten einen Freispruch aufgrund der Schuldunfähigkeit beantragt. Zugleich wurde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus befürwortet.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Wegen der festgestellten Erkrankung und der Gefahr weiterer schwerer Straftaten ordnete es die Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs an.
Der Freispruch bedeutet somit nicht, dass der Angeklagte auf freien Fuß kommt. Statt einer Freiheitsstrafe muss er sich einer psychiatrischen Behandlung im Maßregelvollzug unterziehen. Eine Entlassung kommt erst infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte für die Tat und erklärte, dass er sie zutiefst bereue.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.