Untreue-Vorwürfe gegen kommunale Amtsträger: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Hunderttausender Euro
Koblenz/Betzdorf. Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz am Freitag (23. Oktober 2026) bekannt gegeben, dass gegen zwei ehemalige beziehungsweise suspendierte kommunale Amtsträger Anklage wegen Untreue in besonders schweren Fällen erhoben wurde. Die Vorwürfe betreffen eine Verbandsgemeindeverwaltung im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Angeklagt sind ein früherer Verbandsgemeindebürgermeister sowie ein inzwischen suspendierter leitender Beamter derselben Verwaltung. Die Verfahren werden den Amtsgerichten Betzdorf und Koblenz zur Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverfahren vorgelegt.
Beamter soll fünf Jahre lang Gehalt ohne Arbeitsaufträge erhalten haben
Dem ehemaligen Verbandsgemeindebürgermeister wird vorgeworfen, einem Beamten zwischen 2017 und 2022 über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bewusst keine Arbeitsaufgaben zugewiesen zu haben.
Obwohl der betreffende Mitarbeiter nach Auffassung der Staatsanwaltschaft leistungsfähig gewesen sein soll, erhielt er weiterhin seine vollständigen Beamtenbezüge.
Offiziell war der Beschäftigte einer unmittelbar dem Bürgermeister unterstellten Stabsstelle zugeordnet und sollte angeblich im Homeoffice arbeiten. Tatsächlich soll er jedoch weder Arbeitsaufträge noch die notwendige digitale Infrastruktur erhalten haben.
Erst nachdem insbesondere die Kommunalaufsicht auf den Sachverhalt aufmerksam geworden war, wurde der Beamte im August 2022 wieder in die regulären Arbeitsabläufe der Verwaltung integriert.
Die Staatsanwaltschaft beziffert den mutmaßlichen Vermögensschaden anhand der ausgezahlten Besoldung auf rund 350.000 Euro.
Der ehemalige Bürgermeister hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu nehmen und den Anschuldigungen entgegenzutreten.
Zweiter Beamter wegen Elektrofahrzeugen angeklagt
In einem weiteren Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem leitenden Beamten derselben Verbandsgemeinde ebenfalls Untreue im besonders schweren Fall vor.
Der Mann war neben seiner Tätigkeit in der Kommunalverwaltung mit entsprechender Genehmigung Geschäftsführer einer GmbH, an der zwei Verbandsgemeinden beteiligt waren.
Nach Auffassung der Ermittler soll er für diese Gesellschaft vier Elektrofahrzeuge angeschafft haben, obwohl die Fahrzeuge für deren Geschäftsbetrieb nicht benötigt wurden.
Anschließend soll er die Fahrzeuge seiner eigenen Verbandsgemeinde kostenlos zur Nutzung überlassen haben. Schriftliche Vereinbarungen, Rechnungen oder entsprechende Forderungsbuchungen in der Buchhaltung der GmbH habe es zunächst nicht gegeben.
Erst nach dem Ausscheiden des Beamten aus der Geschäftsführung wurden die Vorgänge nachträglich abgerechnet.
Laut Staatsanwaltschaft bestand dadurch zwischen Dezember 2021 und September 2023 die Gefahr eines Forderungsausfalls von rund 58.000 Euro zulasten der Gesellschaft. Dabei handelt es sich um einen möglichen Vermögensnachteil, nicht um einen nachgewiesenen endgültigen Zahlungsausfall.
Weitere 15.000 Euro aus Nebentätigkeit im Fokus
Zusätzlich soll der leitende Beamte zwischen 2019 und 2021 Teile seiner Geschäftsführervergütung in Höhe von insgesamt rund 15.000 Euro nicht ordnungsgemäß an seinen Dienstherrn abgeführt haben.
Nach den geltenden Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz wäre er verpflichtet gewesen, entsprechende Beträge jeweils bis zum 31. März des Folgejahres abzuführen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte ihm diese Verpflichtung aufgrund früherer Beanstandungen des Landesrechnungshofs bekannt sein müssen.
Allerdings hatte der Beamte die betreffenden Beträge bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens zurückgezahlt.
Sein Verteidiger weist die Vorwürfe zurück. Ein Vermögensverlust habe in beiden Fällen nicht gedroht. Die Fahrzeugkosten hätten bei Rückgabe der Fahrzeuge abgerechnet werden können und sollen. Hinsichtlich der Nebentätigkeitsvergütungen habe der Beamte zudem auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Weitere Ermittlungen teilweise eingestellt
Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen prüfte die Staatsanwaltschaft auch weitere mögliche Straftaten.
Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Fördermitteln für die Elektrofahrzeuge sowie um mögliche weitere Untreuehandlungen des ehemaligen Bürgermeisters.
Diese Verdachtsmomente erhärteten sich nach Angaben der Ermittlungsbehörde jedoch nicht. Die entsprechenden Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich
Untreue kann nach § 266 Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft geht in beiden Anklagen von besonders schweren Fällen aus.
Ob es tatsächlich zu Gerichtsverhandlungen kommt, müssen nun das Schöffengericht in Betzdorf und das Wirtschaftsschöffengericht in Koblenz entscheiden.
Die Erhebung der Anklagen stellt noch keine Feststellung einer Straftat dar. Für beide Angeschuldigten gilt weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2026.