Axt-Angriff im ICE: Gericht ordnet psychiatrische Unterbringung an
Regensburg. Gut ein Jahr nach dem Axt-Angriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Regensburg hat für den Beschuldigten die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 21-Jährige ist nach Überzeugung des Gerichts aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Montag erklärte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht legte dem Mann unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit der Entscheidung folgte es den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung – alle Seiten hatten gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.
Angriff im fahrenden Zug
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann am 3. Juli 2025 in einem ICE mehrere Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer angegriffen. Der Zug kam bei Straßkirchen westlich von Deggendorf zum Stehen. Zwei Menschen wurden schwer verletzt. Dass bei dem Angriff niemand ums Leben kam, sei "schlichtweg Zufall" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Auslöser des Angriffs war nach Überzeugung des Gerichts eine schwere psychische Erkrankung. Der Beschuldigte habe während einer dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre Stimmen mit befehlendem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gewähnt, führte die Richterin unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten aus.
Was Schuldunfähigkeit bedeutet
Die Anordnung einer psychiatrischen Unterbringung ist kein Freispruch im eigentlichen Sinne. Wird ein Täter als schuldunfähig eingestuft, kann er für seine Tat nicht bestraft werden – weil ihm das Gericht nicht die Fähigkeit zuspricht, das Unrecht seines Handelns zu erkennen oder danach zu handeln. Geht von ihm aber weiter eine Gefahr aus, kann das Gericht stattdessen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen. Diese ist zeitlich nicht von vornherein befristet und wird regelmäßig überprüft. Sie kann im Ergebnis länger dauern als eine Haftstrafe.
Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann dagegen noch Revision eingelegt werden.