Fast 17 Jahre krankgeschrieben, volle Bezüge: Ein Fall, der eine alte Debatte neu entfacht
Duisburg/Mainz. Sie hat seit fast 17 Jahren keine Unterrichtsstunde mehr gegeben – und bekam trotzdem jeden Monat ihr volles Gehalt. Der Fall einer verbeamteten Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen sorgt bundesweit für Aufsehen und heizt eine Debatte an, die auch in Rheinland-Pfalz mitschwingt: Wie kann es sein, dass jemand über anderthalb Jahrzehnte krankgeschrieben ist und weiter voll bezahlt wird?
Der Fall aus Nordrhein-Westfalen
Die Studienrätin an einem Berufskolleg in Wesel war seit August 2009 durchgehend krankgeschrieben. Als Beamtin der Besoldungsgruppe A13 bezog sie in dieser Zeit weiter ihre vollen Bezüge – laut Medienberichten summiert sich das über die Jahre auf rund eine Million Euro. Erst 2025, also nach über 15 Jahren, ordnete das Land eine amtsärztliche Untersuchung an. Zuvor hatte über all die Jahre offenbar niemand in der Schulverwaltung eingegriffen; ein 2015 neu angetretener Schulleiter kannte den Namen der Lehrerin nach eigener Aussage nicht einmal.
Die Lehrerin wehrte sich gegen die Untersuchung und zog vor Gericht – ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte die Anordnung im August 2025 für rechtmäßig. Das jahrelange Nichtstun des Dienstherrn sei zwar "nicht nachvollziehbar", das Recht zur Untersuchung aber nicht verwirkt. Der Staat dürfe nur solche Beamte auf Lebenszeit alimentieren, die auch dienstfähig seien. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft sogar wegen Betrugsverdachts, weil die Frau während ihrer Krankschreibung nebenbei gearbeitet haben soll. Bewiesen ist das nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.
Warum das bei Beamten überhaupt möglich ist
Hinter dem Fall steckt ein grundlegender Unterschied zwischen Beamten und normalen Arbeitnehmern. Wer angestellt ist, bekommt bei Krankheit sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter, danach zahlt die Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld – und das auch nur für begrenzte Zeit. Beamte dagegen erhalten bei Krankheit zeitlich unbegrenzt ihre vollen Bezüge. Sie können erst dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn ein Amtsarzt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Genau diese Untersuchung hatte das Land im Fall der Lehrerin über Jahre versäumt.
Und in Rheinland-Pfalz?
Einen vergleichbaren Skandalfall wie in Duisburg gibt es in Rheinland-Pfalz nach derzeitigem Kenntnisstand nicht – zumindest keinen, der öffentlich dokumentiert wäre. Sehr wohl aber landen auch hier Streitfälle um dienstunfähige Beamte vor Gericht: Erst im März 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Zwangspensionierung eines dienstunfähigen Schulleiters, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand gewehrt hatte. Der Unterschied zum Fall in NRW ist aufschlussreich: Hier hatte nicht die Behörde jahrelang weggeschaut, sondern der Beamte kämpfte gegen die vom Land betriebene Pensionierung.
Wie viele Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz über lange Zeit krankgeschrieben sind, lässt sich allerdings kaum beziffern. Das Land erklärt seit Jahren auf entsprechende Anfragen im Landtag, das Personalverwaltungssystem lasse eine solche Auswertung gar nicht zu. Bekannt ist nur die Gesamtzahl über alle Beamtengruppen hinweg: 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 268 Beamtinnen und Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert – etwas mehr als im Jahr zuvor. Wie viele davon Lehrer waren, ist offiziell nicht ausgewiesen.
Warum das gerade jetzt brisant ist
Besonders heikel wird das Thema vor dem Hintergrund des Lehrermangels. Denn eine langzeiterkrankte, aber weiter beschäftigte Lehrkraft blockiert eine Stelle, die nicht neu besetzt werden kann, solange keine Dienstunfähigkeit festgestellt ist. Im Kreis Neuwied waren zeitweise an vielen Grundschulen ganze Unterrichtstage ausgefallen. Jede gebundene Planstelle zählt.
Bei aller Aufregung mahnen Lehrerverbände zur Fairness. Langzeiterkrankungen beruhten in den allermeisten Fällen auf echten, oft psychischen Erkrankungen – und die unbegrenzte Lohnfortzahlung sei geltendes Recht, kein Missbrauch. Der rheinland-pfälzische Philologenverband warnte zuletzt vor einer "Neiddebatte" und rechnete vor, dass ein aktiver verbeamteter Lehrer den Staat wegen geringerer Lohnnebenkosten sogar günstiger komme als ein vergleichbarer Angestellter. Der Duisburger Fall, so der Tenor, sei ein extremes Einzelbeispiel – und vor allem eines von Behördenversagen.