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Getöteter Student in Trier: Kein Prozess – Beschuldigter soll dauerhaft in die Psychiatrie

Im Fall des im Juli erstochenen Studenten gibt es kein Strafverfahren: Der 22-Jährige gilt als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragt stattdessen seine dauerhafte Unterbringung.

Ein Hammer, der einen Klangblock schlägt und Gerechtigkeit sowie rechtliche Autorität in einem Gerichtssaal symbolisiert.
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA / Pexels

Trier. Im Fall des im Juli in Trier erstochenen Studenten wird es kein Strafverfahren geben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 22-jährige Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war – er leidet nach einem Gutachten an einer schweren psychischen Erkrankung. Eine Anklage ist damit nicht möglich. Auf freiem Fuß ist der Mann deshalb nicht: Er sitzt seit seiner Festnahme in einer geschlossenen Einrichtung, und die Staatsanwaltschaft beantragt nun seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Was am 15. Juli geschah

Der Angriff ereignete sich am Vormittag des 15. Juli auf der Robert-Schuman-Allee, in der Nähe des Universitätscampus.

Das Opfer war ein 22-jähriger Student aus Landstuhl im Kreis Kaiserslautern. Er war auf dem Rückweg von einem Supermarkt. Die beiden kannten sich nicht; sie trafen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft rein zufällig aufeinander.

Der Beschuldigte soll den Studenten vom Gehweg auf die Fahrbahn gestoßen und mit einem großen Küchenmesser mehrfach auf den Oberkörper eingestochen haben. Einer der Stiche verletzte das Herz. Der junge Mann starb noch am selben Tag in einem Trierer Krankenhaus.

Das Messer ließ der Beschuldigte am Tatort zurück. Er flüchtete in Richtung Petrisberg und wurde kurz darauf in der Nähe seiner eigenen Wohnung festgenommen.

Der Beschuldigte ist 22 Jahre alt und afghanischer Staatsangehöriger.

Warum es keinen Prozess gibt

Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Mann an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leidet.

Zum Zeitpunkt der Tat habe er unter wahnhaften Fehlwahrnehmungen und starken Verfolgungsängsten gestanden. Er sei nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten zu steuern – obwohl von dem Studenten keinerlei Bedrohung ausging.

Die Staatsanwaltschaft Trier wertet die Tat als Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen teilte mit: „Die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich."

Was jetzt passiert

Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Trier ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Darin geht es nicht um Schuld und Strafe, sondern allein um die Frage, ob von dem Mann weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Beantragt ist seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung ist nicht befristet. Sie dauert so lange, wie das Gericht eine Gefahr sieht – und wird regelmäßig überprüft.

In der Praxis kann das länger dauern als eine Haftstrafe. Wer nach einer Haftstrafe entlassen wird, geht nach Ablauf der Zeit. Hier endet die Unterbringung erst, wenn Gutachter und Gericht zu dem Schluss kommen, dass keine Gefahr mehr besteht.

Seit seiner Festnahme sitzt der Beschuldigte bereits vorläufig in einer geschlossenen forensischen Einrichtung, angeordnet vom Amtsgericht Trier.

Entscheiden wird die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier. Ein Termin steht noch nicht fest.

Was offen bleibt

Ob der Beschuldigte vor der Tat in Behandlung war oder ob seine Erkrankung bekannt war, ist nicht mitgeteilt worden. Auch nicht, ob es zuvor Auffälligkeiten gab.

Das Gutachten ist bislang vorläufig. Im Sicherungsverfahren wird es überprüft; das Gericht ist daran nicht gebunden.

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