Sechsfachmord von Stade: Tatverdächtiger nimmt sich in Haft das Leben
Stade. Der mutmaßliche Täter des Sechsfachmords von Stade ist tot. Der 45-jährige türkische Staatsangehörige Fatih Khan G. nahm sich in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben. Das bestätigte das niedersächsische Justizministerium. Er hatte seit Ende Juni in Untersuchungshaft gesessen, weil er in einer Stader Jugendhilfeeinrichtung sechs Menschen erschossen haben soll.
Nach Angaben des Ministeriums wurde der Mann am Dienstagmorgen gegen 6.05 Uhr bei der morgendlichen Kontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich um einen Suizid; Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen den Behörden nicht vor. Auch die Staatsanwaltschaft Stade bestätigte den Tod des Beschuldigten.
Was in Stade geschah
Der Mann aus Garbsen bei Hannover soll am 29. Juni 2026 während eines Termins in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen erschossen haben – vier Frauen und zwei Männer. Unter den Todesopfern waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts sowie der Einrichtung. Als möglichen Hintergrund vermuten die Ermittler einen Sorgerechtsstreit um seine wenige Monate alte Tochter.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Stade am 30. Juni einen Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen. Seitdem saß der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Zuvor war zudem bekannt geworden, dass gegen den Mann in der Türkei ein offener Haftbefehl vorlag und er keinen deutschen Aufenthaltstitel besaß.
Verfahren gegen ihn beendet – Ermittlungen im Umfeld laufen weiter
Mit dem Tod des Beschuldigten endet das Strafverfahren gegen ihn. Zu einer Anklage oder einem Urteil kommt es nicht mehr; bis zuletzt galt die Unschuldsvermutung. Ob er sich vor seinem Tod noch zur Tat geäußert hat, wollte die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren – dies sei Gegenstand der Ermittlungen. Sein Verteidiger zeigte sich nach eigenen Angaben vom Tod seines Mandanten überrascht.
Die Ermittlungen im Umfeld der Tat gehen unterdessen weiter. Im Blick der Staatsanwaltschaft stehen die Mutter des Kindes sowie die Patentante, gegen die wegen einer möglichen Beteiligung ermittelt wird. Ein dringender Tatverdacht besteht gegen die beiden Frauen nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit aber nicht.