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Nach Sturz aus fahrendem Zug: Angreifer wieder frei – Gericht lehnt Haftbefehl ab

Angreifer wieder frei: Nach dem Sturz eines DB-Sicherheitsmanns aus dem fahrenden Zug bei Ettlingen lehnt das Gericht den Haftbefehl ab

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Foto: Benni Fish / Pexels

Karlsruhe. Im Fall des DB-Sicherheitsmanns, der bei Ettlingen-Bruchhausen aus einem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, gibt es eine überraschende Wendung: Der 36-jährige Fahrgast, der den Sturz ausgelöst haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl ab – obwohl der Mann wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist und unter Bewährung stand. Zugleich nannten die Ermittler neue Details zum Hergang.

Über den Vorfall selbst hatten wir bereits berichtet: Bahn-Sicherheitsmann stürzt nach Streit aus fahrendem Zug.

Was neu bekannt ist

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe war der 36-Jährige am Freitagabend im Regionalexpress kontrolliert worden und konnte keinen Fahrschein vorweisen. Weil sich der alkoholisierte Mann weigerte, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen, wurden zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen. Er soll die beiden mit Fäusten angegriffen haben; bei dem Gerangel wurde die Zugtür unbemerkt beschädigt. Als die Sicherheitsleute den zu Boden gegangenen Mann hochheben wollten, trat er heftig nach ihnen – dadurch verlor der 26-jährige Sicherheitsmann das Gleichgewicht, wurde gegen die beschädigte Tür gestoßen und stürzte durch einen Spalt aus dem Zug.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht lehnte ihn jedoch ab; der Beschuldigte durfte nach Hause gehen. Eine Begründung für die Ablehnung wurde offiziell nicht mitgeteilt. Der 26-jährige Sicherheitsmann schwebt weiter in Lebensgefahr.

Sturz bei rund 120 km/h – und die offene Frage nach der Tür

Der Zug war nach Angaben der Ermittler mit etwa 120 Stundenkilometern unterwegs, als der Mann rund 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen hinausstürzte. Genau dieses Detail macht den Fall so ungewöhnlich – denn die Türen moderner Züge lassen sich während der Fahrt eigentlich nicht öffnen.

Aus technischer Sicht sind die Türen von Regionalzügen ab einer bestimmten Geschwindigkeit verriegelt; eine sogenannte Geschwindigkeitsüberwachung sorgt dafür, dass sie sich oberhalb weniger Stundenkilometer nicht mehr entriegeln lassen. Dass sich eine solche Tür bei Tempo 120 dennoch öffnet, ist deshalb erklärungsbedürftig. Die bisherige Darstellung der Ermittler – die Tür sei bei dem heftigen Gerangel beschädigt worden und habe schließlich nachgegeben – wäre eine mögliche Erklärung: Wird die Verriegelung oder das Türblatt durch massive Gewalteinwirkung mechanisch beschädigt, könnte ein Spalt entstehen, durch den ein Mensch bei entsprechender Wucht hinausstürzt.

Gesichert ist das aber nicht. Ob die Tür wirklich allein durch das Gerangel so stark beschädigt wurde, dass sie aufsprang, oder ob ein technischer Defekt, ein Wartungsmangel oder eine andere Ursache eine Rolle spielte, ist offen. Genau deshalb wurde der Zug beschlagnahmt und ein technischer Sachverständiger hinzugezogen: Er soll klären, wie sich die Tür bei voller Fahrt öffnen konnte. Bis dieses Gutachten vorliegt, bleibt der entscheidende Punkt des Falls ungeklärt.

Empörung bei den Gewerkschaften

Die Deutsche Bahn verurteilte den Angriff „aufs Schärfste". Für die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG erklärte Landeschef Manuel Amberger, Übergriffe auf Zugpersonal hätten „eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht". Dass erneut ein Kollege nach einer Fahrscheinkontrolle um sein Leben ringe, mache „fassungslos und wütend". Auch die Lokführergewerkschaft GDL forderte härtere Konsequenzen und ein „Durchgriffsrecht".

Der Fall erinnert an den Tod des Zugbegleiters Serkan Calar, der Anfang Februar bei Landstuhl nach einer Ticketkontrolle so schwer verletzt wurde, dass er starb. Der Angreifer wurde Anfang Juli zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Die Ermittlungen im Fall Ettlingen dauern an. NeuwiedFM bleibt am Fall dran.

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