Nach Urteil im Hürth-Prozess: Verteidigung geht in Revision
Hürth. Der tödliche Unfall von Hürth, bei dem ein Kind und ein Schulbegleiter ums Leben kamen, beschäftigt nun die nächste Instanz: Die Anwälte des verurteilten Unfallfahrers haben Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Köln. Damit ist das Urteil, das erst vor Kurzem gefallen war, weiterhin nicht rechtskräftig.
Ende vorletzter Woche hatte das Gericht den 21-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach dem Willen seiner Verteidigung soll das Urteil nun vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Geklärt werden soll dabei, ob dem Landgericht bei dem Verfahren Fehler unterlaufen sind. Eine offizielle Begründung der Anwälte liegt noch nicht vor; sie soll nachgereicht werden.
Was passiert ist
Der junge Mann war vor rund einem Jahr mit seinem BMW bei Rot über eine Ampel gefahren und hatte eine Gruppe von Schülern erfasst. Der Schulbegleiter Luis Paulo aus Königswinter und eine zehnjährige Schülerin erlagen später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte weit über die Region hinaus Bestürzung ausgelöst.
Wie es weitergeht
Bei einer Revision wird der Fall nicht komplett neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof prüft nicht die Tat selbst noch einmal, sondern allein, ob das Urteil rechtlich korrekt zustande gekommen ist – ob also etwa Verfahrensregeln eingehalten und das Gesetz richtig angewendet wurden. Stellt der Bundesgerichtshof Fehler fest, kann er das Urteil aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverweisen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig.
Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe können Monate vergehen. Für die Angehörigen der beiden Opfer bedeutet das eine weitere Zeit der Ungewissheit.