Neue Fahrradstraße im Rheintalweg: Polizei warnt vor unklarer Vorfahr
Neuwied. Im Rheintalweg wurde kürzlich eine Fahrradstraße eingerichtet – doch die Beschilderung ist widersprüchlich. Die Polizei warnt vor einer unklaren Verkehrssituation und hat die Stadt aufgefordert, die Schilder zu überprüfen. Bis dahin gilt: besondere Vorsicht.
Das Problem
Mit der neuen Verkehrsführung wurde dem Verkehr auf dem Rheintalweg an mehreren Einmündungen die Vorfahrt eingeräumt – durch das Verkehrszeichen 301, “Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung”.
Auf den einmündenden Straßen fehlt allerdings die entsprechende Kennzeichnung. Dort ist der Verlauf der bevorrechtigten Straße lediglich durch eine Leitlinie markiert – also eine unterbrochene Fahrbahnmarkierung.
Und genau das reicht nicht aus.
Warum das gefährlich werden kann
Eine Leitlinie allein begründet keine Wartepflicht. Wer aus einer der einmündenden Straßen kommt, muss also rechtlich nicht warten – dort gilt grundsätzlich rechts vor links.
Auf dem Rheintalweg selbst signalisiert das Schild dagegen Vorfahrt.
Zwei Verkehrsteilnehmer können also gleichzeitig davon ausgehen, im Recht zu sein. Genau das ist die Konstellation, aus der Unfälle entstehen.
Was die Polizei rät
Allen Verkehrsteilnehmern wird zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit geraten – Rad- wie Autofahrern.
Praktisch heißt das: An den Einmündungen im Rheintalweg sollte niemand auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen. Blickkontakt suchen, Tempo drosseln, im Zweifel den anderen fahren lassen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde von der Polizei informiert und gebeten, die Beschilderung zu überprüfen.
Was eine Fahrradstraße bedeutet
Zur Einordnung: In einer Fahrradstraße haben Radfahrende Vorrang. Sie dürfen nebeneinander fahren, es gilt Tempo 30, und andere Fahrzeuge sind nur zugelassen, wenn ein Zusatzschild das erlaubt.
Wer als Autofahrer durchfahren darf, muss sein Tempo dem Radverkehr anpassen und darf nicht überholen, wenn dadurch eine Gefährdung entsteht.
Die Vorfahrt an Einmündungen regelt das allerdings nicht automatisch mit – dafür braucht es eine eindeutige Beschilderung. Und genau die fehlt derzeit.