Neuwied: 75-Jährige in Seniorenheim getötet
Neuwied. Nach dem gewaltsamen Tod einer 75-jährigen Frau in einem Neuwieder Seniorenheim, steht der 80 Jahre alte Ehemann der Verstorbenen unter dringendem Tatverdacht und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Frau war nach einer Krankenhausbehandlung vorübergehend in dem Seniorenheim untergebracht. Am 12. Juli 2026 wurde sie leblos auf der Toilette ihres Pflegezimmers aufgefunden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 80-Jährige seine Ehefrau am Nachmittag des Tattages besucht. Zunächst soll das Paar noch einen gemeinsamen Spaziergang unternommen haben. Die Frau saß dabei offenbar in einem Rollstuhl.
Frau soll erwürgt oder erdrosselt worden sein
Im Anschluss soll der Mann seine Ehefrau auf der Toilette des Pflegezimmers erwürgt oder erdrosselt haben. Eine vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz durchgeführte Obduktion ergab vorläufig, dass die 75-Jährige infolge einer massiven Strangulation starb.
In Oberbieber kursieren Gerüchte, wonach die Tat möglicherweise im gegenseitigen Einvernehmen geschehen sein könnte. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bislang jedoch nicht. Die Ermittlungsbehörden haben sich zu einem möglichen Motiv oder den näheren Hintergründen nicht geäußert.
Tat offenbar gegenüber Ärztin eingeräumt
Der dringende Tatverdacht stützt sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem auf ein Telefonat. Darin soll der Beschuldigte die Tat gegenüber einer Ärztin eingeräumt haben.
Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft machte der 80-Jährige bislang keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht.
Der Tatverdächtige wurde noch am selben Tag in seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Am 13. Juli wurde er einer Haftrichterin am Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags.
Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Weitere Einzelheiten werden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht bekannt gegeben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Mehrere Medien stellen in ihrer Berichterstattung einen Bezug zum Neuwieder Stadtteil Oberbieber her. Nach derzeit vorliegenden Informationen befindet sich das betroffene Seniorenheim jedoch nicht in Oberbieber. Vermutlich bezieht sich die Ortsangabe auf den Wohnort des Tatverdächtigen. Eine offizielle Bestätigung dazu liegt bislang nicht vor.