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Nord-Stream-Sabotage: Londoner Gericht weist 579-Millionen-Klage gegen Versicherer ab

Kriegshandlung statt Versicherungsfall: Ein Londoner Gericht weist die 579-Millionen-Klage der Nord-Stream-Betreiber gegen ihre Versicherer ab

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London. Die Betreibergesellschaft der beschädigten Nord-Stream-1-Pipelines ist mit einer millionenschweren Klage gegen ihre Versicherer gescheitert. Der Commercial Court in London wies die Forderung der Nord Stream AG über 579 Millionen Euro in vollem Umfang ab. Die Begründung hat es in sich: Der Anschlag auf die Ostsee-Pipelines im September 2022 sei eine Kriegshandlung gewesen – und solche Schäden seien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Urteil (Aktenzeichen [2026] EWHC 1685 (Comm)) fiel am 6. Juli 2026 nach einem mehrwöchigen Prozess. Richterin Dame Clare Moulder gab den Versicherern rund um die Lloyd's Insurance Company und Arch Insurance auf ganzer Linie recht. Für die Assekuranz ist es eine enorme Erleichterung: Laut Financial Times entgeht ihr damit eine der größten Auszahlungen der Branchengeschichte für Infrastrukturschäden.

Worum es ging

Die Nord Stream AG, Betreiberin von Nord Stream 1, hatte ihre Schäden aus einer Sachversicherung (einer sogenannten Offshore-Allrisk-Police) ersetzt haben wollen. Am 26. September 2022 hatten Explosionen nahe der dänischen Insel Bornholm beide Stränge von Nord Stream 1 sowie einen Strang von Nord Stream 2 zerstört und die Pipelines unbrauchbar gemacht. Dass es sich um einen Sabotageakt mit Sprengstoff handelte, war unstrittig.

Die Versicherer beriefen sich auf eine Ausschlussklausel für Kriegsrisiken und staatliche Handlungen. Genau diese Klausel gab am Ende den Ausschlag.

Das Gericht umging die Täterfrage – geschickt

Das juristisch Bemerkenswerte: Das Gericht musste gar nicht klären, wer die Pipelines gesprengt hat. Sachverständige hatten im Prozess nur drei staatliche Akteure als plausible Täter benannt – Russland, die Ukraine oder die USA – sowie die Möglichkeit ukrainischer nichtstaatlicher Akteure. Richterin Moulder stellte fest, dass die Kriegsausschluss-Klausel greife, egal welcher dieser Täter dahinterstecke, weil bei jedem von ihnen der Krieg zwischen Russland und der Ukraine eine "wesentliche Ursache" der Tat gewesen wäre.

Knifflig war allein die Frage nach einem ukrainischen nichtstaatlichen Akteur. Hier verwies das Gericht unter anderem auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Dezember 2025 und auf journalistische Hinweise, wonach hochrangige ukrainische Militärs beteiligt gewesen sein sollen. Weil das Militär ein Instrument des Staates sei, wäre auch eine solche Tat "durch eine Regierung" verübt worden – und damit ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Wichtig für die Einordnung: Das Gericht hat damit keine abschließende Feststellung getroffen, wer für die Sprengung verantwortlich ist. Es ging ausschließlich um die Reichweite der Kriegsausschluss-Klausel, nicht um ein Urteil über die Täterschaft.

Streit um eine Delle

Ein technischer Nebenschauplatz betraf eine Delle an Leitung 2 nahe der Explosionsstelle. Die Nord Stream AG argumentierte, diese könne auch anders entstanden sein – etwa durch einen fallengelassenen Anker. Das Gericht hielt das jedoch für "äußerst unwahrscheinlich" und ordnete auch diesen Schaden dem Sprengstoffanschlag zu.

Bedeutung des Urteils

Für die Nord Stream AG bedeutet die Entscheidung, dass sie auf den Schäden sitzen bleibt – die Gesellschaft steckt ohnehin seit Längerem in finanziellen Schwierigkeiten. Für die Versicherungsbranche hat das Urteil weitreichende Bedeutung: Es zeigt, wie englische Gerichte Kriegsausschluss-Klauseln bei großen Infrastrukturschäden auslegen, die mit bewaffneten Konflikten zusammenhängen. Der Ansatz, die Klausel unabhängig von der konkreten Täterschaft anzuwenden, gilt unter Fachleuten als neuartig.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Sabotage läuft unterdessen weiter: Ermittler in Deutschland, Schweden und Dänemark hatten den Fall untersucht; der Generalbundesanwalt erwirkte Haftbefehle gegen mutmaßlich beteiligte ukrainische Staatsbürger.

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