Alkohol im Cockpit: Swiss stoppt zwei Piloten kurz vor dem Flug
Genf. Zwei Piloten der Fluggesellschaft Swiss sind kurz vor einem Flug aus dem Verkehr gezogen worden – weil sie zu tief ins Glas geschaut hatten. Die beiden hätten in Genf ein Flugzeug in Richtung eines europäischen Ziels steuern sollen. Doch dazu kam es nicht: Aufmerksame Crewmitglieder bemerkten ihren Zustand und schlugen Alarm. Ins Cockpit setzten sich die beiden an jenem Morgen nie.
Nach Angaben der Airline hatten die beiden Piloten am Vorabend gemeinsam im Crewhotel Alkohol getrunken. Am nächsten Morgen erschienen sie sichtlich alkoholisiert zum Dienst. Kolleginnen und Kollegen aus der Kabinenbesatzung meldeten ihre Beobachtungen umgehend den Vorgesetzten. Die Swiss nahm die beiden daraufhin noch im Hotel aus dem Einsatz und ersetzte sie durch andere Piloten. Der Flug fand mit der Ersatzbesatzung planmäßig statt, die Passagiere waren nicht direkt betroffen.
Der Vorfall ereignete sich bereits Ende Mai, wurde aber erst jetzt durch Medienberichte öffentlich.
Klare Ansage der Airline
Die Swiss betont eine Null-Toleranz-Haltung. Für die Crews gälten klare und strenge Vorgaben zum Umgang mit Alkohol, so ein Sprecher. Sie dürften ihren Dienst nicht unter Alkoholeinfluss antreten oder ausüben. Die beiden Piloten sind seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert. Über weitere Konsequenzen will die Airline entscheiden, wenn alle medizinischen und internen Abklärungen abgeschlossen sind – bis hin zu einer möglichen Kündigung. Auch das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde eingeschaltet.
Die Airline wertet den Fall zugleich als Beleg dafür, dass ihre Sicherheitsmechanismen funktionieren: Mitarbeitende hätten Verantwortung übernommen, ihre Beobachtungen gemeldet – und das Unternehmen habe sofort gehandelt.
Strenge Promillegrenzen für Piloten
Für Piloten gelten deutlich strengere Regeln als für Autofahrer. In Europa liegt die gesetzliche Obergrenze bei 0,2 Promille – praktisch also fast bei null. Viele Airlines schreiben ihren Besatzungen ohnehin völlige Abstinenz vor. Hinzu kommt die sogenannte "bottle to throttle"-Regel: Zwischen dem letzten Schluck Alkohol und dem Dienstantritt müssen mehrere Stunden liegen, bei vielen Fluggesellschaften mindestens acht, teils bis zu zwölf Stunden.
Kontrolliert wird das in der Schweiz seit einigen Jahren auch stichprobenartig durch die Behörden. Im aktuellen Fall waren es aber nicht die Kontrolleure, sondern die eigenen Kollegen, die den Flug verhinderten.
Ein seltener, aber nicht einmaliger Fall
Betrunkene Piloten sind die absolute Ausnahme – die Luftfahrt gehört zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt. Ganz neu ist das Phänomen aber nicht. Immer wieder wurden auch bei anderen Fluggesellschaften Piloten kurz vor dem Start gestoppt, etwa in Frankfurt, Glasgow oder London. In mehreren Fällen kam es zu Haftstrafen. Dass in Genf am Ende alles gut ausging, ist vor allem dem aufmerksamen Handeln der Crew zu verdanken.