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Anschlag auf Kirche geplant: Bundesanwaltschaft lässt Iraker festnehmen

Ein Mann soll Anschläge in Deutschland geplant haben, erstes Ziel eine Kirche in Bremen. Eine Waffe hatte er bereits. Jetzt wurde er in Brandenburg festgenommen.

Ein modernes Gebäude mit einer deutschen Flagge, umgeben von kahlen Bäumen unter einem klaren Himmel.
Foto: Cristiano Junior / Pexels

Karlsruhe. Ein Mann soll im Frühjahr 2025 geplant haben, mit Komplizen Anschläge in Deutschland zu verüben – das erste Ziel sollte eine Kirche in Bremen sein. Eine Schusswaffe hatte er sich bereits beschafft. Am Mittwoch wurde der irakische Staatsangehörige im Landkreis Barnim in Brandenburg festgenommen.

Die Vorwürfe

Die Bundesanwaltschaft wirft Gailan Al-M. versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung vor. Hinzu kommen der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof datiert vom 8. September. Vollstreckt wurde er am Mittwoch durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei.

Noch am selben Tag wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was ihm vorgeworfen wird

Nach Darstellung der Ermittler teilt der Mann die Ideologie der Terrororganisation "Islamischer Staat".

Im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, gemeinsam mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland zu verüben – gerichtet gegen Menschen, die er als Ungläubige ansah.

Dafür hatte er sich bereits eine Schusswaffe beschafft. Und er soll eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Sie sollte das erste Ziel sein.

Warum es nicht weiterging

Der entscheidende Punkt aus Sicht der Anklage: Es blieb beim Versuch.

Eine bislang unbekannte Person konnte der Beschuldigte für seine Pläne gewinnen. Weitere Personen anzuwerben, misslang jedoch.

Deshalb lautet der Vorwurf auf versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung. Für eine Vereinigung im strafrechtlichen Sinn braucht es mindestens drei Personen mit gemeinsamem Ziel und gewisser Dauerhaftigkeit.

Der Strafrahmen

Auf die Gründung einer terroristischen Vereinigung steht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch ist strafbar.

Für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Dieser Paragraf wurde 2009 eingeführt, um Behörden ein Eingreifen zu ermöglichen, bevor etwas geschieht. Strafbar macht sich bereits, wer sich Waffen beschafft oder eine Ausbildung absolviert, um einen Anschlag vorzubereiten.

Was offen bleibt

Zu der zweiten Person, die der Beschuldigte für seine Pläne gewonnen haben soll, macht die Bundesanwaltschaft keine Angaben. Ob gegen sie ermittelt wird, ist unklar.

Auch zu der Frage, wie die Behörden auf ihn aufmerksam wurden, gibt es keine Informationen.

Zwischen den mutmaßlichen Planungen im Frühjahr 2025 und der Festnahme liegen rund anderthalb Jahre.

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