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EU-Rekordstrafe gegen Google ist rechtskräftig – 4,1 Milliarden Euro

Niederlage für Google: Die EU-Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro im Android-Verfahren ist rechtskräftig. Weitere Klagen drohen.

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Luxemburg/Brüssel. Google muss die höchste Wettbewerbsstrafe zahlen, die die Europäische Union je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat. Der Europäische Gerichtshof hat die Berufung des Konzerns in vollem Umfang zurückgewiesen und damit ein Bußgeld von 4,125 Milliarden Euro endgültig bestätigt. Ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht – das Urteil ist rechtskräftig.

Worum es geht: das Android-Betriebssystem

Im Kern dreht sich der Fall um Android, das Betriebssystem, mit dem weltweit die meisten Smartphones laufen. Die EU-Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung über Jahre missbraucht zu haben, um die eigene Suchmaschine abzusichern.

Konkret ging es um drei Punkte: Handyhersteller mussten die Google-Suche und den Browser Chrome vorinstallieren, wenn sie eine Lizenz für den Play Store haben wollten. Sie durften keine Geräte mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen, die Google nicht genehmigt hatte. Und Google zahlte Herstellern und Mobilfunkanbietern Geld dafür, dass sie keine konkurrierende Suchmaschine vorinstallierten.

Aus Sicht der Wettbewerbshüter diente all das einem Ziel: die Vormachtstellung der Google-Suche zu zementieren – und damit die milliardenschweren Werbeeinnahmen abzusichern.

Ein langer Rechtsstreit

Der Fall zieht sich seit Jahren. Die EU-Kommission hatte die Strafe ursprünglich 2018 verhängt, damals in Höhe von rund 4,34 Milliarden Euro. Das Gericht der Europäischen Union kürzte sie 2022 leicht auf 4,125 Milliarden, weil es einen Teilaspekt beanstandete. Gegen dieses Urteil legte Google Rechtsmittel ein – ohne Erfolg. Die Richter befanden, dass die Vorinstanz keinen Rechtsfehler gemacht habe.

Google widerspricht

Google zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung. Das Urteil berücksichtige nicht die erheblichen Investitionen, die man getätigt habe, damit Android offen, kompatibel und kostenlos bleibe, erklärte ein Sprecher. Der Konzern verweist darauf, seine Verträge bereits 2018 an die damalige Entscheidung der Kommission angepasst zu haben. Damals führte Google in Europa auch einen Auswahlbildschirm ein, auf dem Nutzerinnen und Nutzer bei der Einrichtung eines Android-Handys ihre bevorzugte Suchmaschine selbst festlegen können.

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC begrüßte das Urteil dagegen deutlich. Es sende die klare Botschaft, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Macht nicht nutzen dürften, um den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einzuschränken.

Folgen: Die Rechnung könnte noch wachsen

Für Google dürfte es mit der Zahlung nicht getan sein. Denn eine rechtskräftige Entscheidung wirkt auch vor nationalen Gerichten: Unternehmen, die durch das Verhalten Schaden erlitten haben, können sich in Schadenersatzprozessen darauf berufen, ohne den Verstoß erneut beweisen zu müssen.

Wie teuer das werden kann, zeigte sich nur einen Tag vor dem Urteil in Schweden. Dort verurteilte ein Gericht Google zu Schadenersatz an den Preisvergleichsdienst PriceRunner, eine Tochter des Zahlungsanbieters Klarna – nach Angaben des Gerichts die höchste Summe, die in Schweden je in einem Wettbewerbsverfahren zugesprochen wurde. Weitere Klagen laufen unter anderem in Großbritannien und Italien.

Insgesamt summieren sich die EU-Wettbewerbsstrafen gegen Google inzwischen auf rund elf Milliarden Euro. Neben dem Android-Verfahren gab es Bußgelder wegen der Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes (2,42 Milliarden Euro, ebenfalls rechtskräftig) und wegen des Werbegeschäfts (2,95 Milliarden Euro, dagegen klagt Google noch).

Und der nächste Konflikt bahnt sich bereits an: Nach Medienberichten bereitet die EU-Kommission ein weiteres Bußgeld vor, diesmal auf Grundlage des Digitale-Märkte-Gesetzes und wegen der Bevorzugung eigener Angebote in den Suchergebnissen. Offiziell verkündet ist diese Entscheidung allerdings noch nicht.

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