Neu im November: Frist fürs Deutschlandticket, teurere Pakete aus Fernost
Berlin. Im November treten mehrere Neuregelungen in Kraft, die im Alltag ankommen. Zwei davon sollten Sie nicht übersehen: Wer das Deutschlandticket im Abo hat, muss der Preiserhöhung aktiv zustimmen – sonst endet das Abo zum Jahresende. Und Pakete aus Ländern außerhalb der EU werden ab dem 1. November noch einmal teurer.
Deutschlandticket: Wer nicht reagiert, verliert das Abo
Das ist die wichtigste Änderung, weil sie etwas von Ihnen verlangt.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 63 auf 66,80 Euro im Monat. Neu ist diesmal: Abonnenten müssen der Fortführung zum neuen Preis aktiv zustimmen. Es reicht nicht, einfach weiterzuzahlen.
Wer sein Ticket über die Deutsche Bahn bezieht, hat dafür nach Angaben der Bahn Zeit bis zum 30. November. Wer nicht reagiert, dessen Abo wird zum 31. Dezember gekündigt. Die Zustimmung läuft über das Kundenkonto auf bahn.de oder den DB Navigator.
Wichtig für alle anderen: Viele hier in der Region haben ihr Deutschlandticket nicht bei der Bahn, sondern über einen Verkehrsverbund oder ein örtliches Verkehrsunternehmen. Dort können Fristen und Abläufe abweichen. Schauen Sie in die E-Mails Ihres Anbieters – und wenn nichts da ist, fragen Sie nach. Eine stillschweigende Verlängerung gibt es diesmal nicht.
Hintergrund der Erhöhung ist ein Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen hat. Er greift jetzt zum ersten Mal.
Pakete aus Fernost: Noch einmal zwei Euro obendrauf
Wer bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt, zahlt ab dem 1. November mehr.
Seit Juli gilt bereits ein Pauschalzoll von drei Euro auf Sendungen unter 150 Euro – und zwar pro Warenkategorie. Ein Paket mit Socken, zwei Handyhüllen und einer Hose zählt also als drei Kategorien und kostet neun Euro extra.
Ab dem 1. November kommt eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro dazu. Wie genau sie berechnet wird, stellen die Quellen unterschiedlich dar: Die Bundesregierung schreibt, sie falle pro Warenkategorie an; in Medienberichten ist von zwei Euro je Paket die Rede.
Unterm Strich heißt das: Die günstige Zehn-Euro-Bestellung aus China gibt es so nicht mehr. Bei mehreren verschiedenen Artikeln in einem Paket können die Gebühren den Warenwert erreichen.
Bezahlen müssen die Abgaben formal die Händler und Plattformen – sie gelten künftig selbst als Einführer der Ware. Ob und wie sie das an ihre Kunden weitergeben, bleibt ihnen überlassen. Erfahrungsgemäß taucht es am Ende an der Kasse wieder auf.
Die EU verfolgt damit mehrere Ziele: weniger Paketflut, weniger Verpackungsmüll, weniger Betrug – und gleiche Bedingungen für Händler hier vor Ort.
Bahnfahren mit Kindern wird günstiger
Die Bahn macht ihr Familienticket ab dem 1. November zum dauerhaften Angebot.
Damit können ein bis zwei Personen ab 15 Jahren zusammen mit bis zu vier Kindern zwischen 6 und 14 Jahren eine Hin- und Rückfahrt im Fernverkehr innerhalb Deutschlands buchen – Sitzplatzreservierungen für alle fünf Personen inklusive.
„Jetzt kaufen, später zahlen" bekommt Regeln
Wer online bestellt, kennt die Schaltfläche: erst liefern lassen, in 30 Tagen zahlen. Bisher fielen solche Kleinbeträge durch das Raster des Verbraucherschutzes.
Das ändert sich. Kredite bis 200 Euro – also auch die „Buy now, pay later"-Modelle – fallen künftig unter die Schutzregeln für Kreditverträge. Konkret heißt das unter anderem: Der Anbieter muss ordentlich informieren, und Sie haben dieselben Rechte wie bei einem richtigen Kredit.
Gleichzeitig wird es formloser: Für einen Verbraucherkredit genügt künftig die Textform, etwa eine E-Mail oder eine digitale Bestätigung. Die handschriftliche Unterschrift auf Papier ist nicht mehr zwingend.
Beides zusammen ist zweischneidig. Der Schutz wird besser – aber einen Kredit abzuschließen wird auch einfacher.
Mehr Hilfe bei Schulden
Die gemeinnützige Schuldnerberatung wird gestärkt. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, soll unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Deutschland setzt damit eine EU-Vorgabe um.
Für die Region heißt das: Die Anlaufstellen bei Caritas, Diakonie und Kreisverwaltung bleiben dieselben – ihr Angebot soll aber verlässlicher zugänglich werden.
Euro 7: Was es für Ihr Auto bedeutet
Ab dem 29. November gilt die neue Abgasnorm Euro 7 – zunächst nur für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Das ist der Punkt, an dem erfahrungsgemäß Verunsicherung entsteht, deshalb deutlich: Für Ihr Auto in der Einfahrt ändert sich nichts. Auch für einen Neuwagen, den Sie jetzt kaufen, ändert sich nichts. Die Regel betrifft Fahrzeugtypen, die ab diesem Datum neu zugelassen werden – sie wirkt sich erst nach und nach auf das Angebot bei den Händlern aus.
Neue Befugnisse für die Bundespolizei
Das Bundespolizeigesetz wurde überarbeitet. Die Bundespolizei darf künftig unter anderem gefährliche Drohnen abwehren und vorbeugend Telekommunikation überwachen. Außerdem geht es um mehr Sicherheit an Bahnhöfen.
Für Pendler in der Region ist vor allem der letzte Punkt relevant – zuständig ist die Bundespolizei an allen Bahnhöfen, auch in Neuwied und Koblenz.
Ärzte aus dem Ausland sollen schneller arbeiten dürfen
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss mussten bisher oft lange auf die Anerkennung warten. Die Verfahren werden schneller, einfacher und digitaler.
An den fachlichen Anforderungen ändert sich dabei nichts – beschleunigt wird das Verfahren, nicht die Prüfung.
Angesichts offener Hausarztsitze und schwer zu besetzender Klinikstellen im Kreis Neuwied dürfte das eine der Änderungen sein, die man erst in ein, zwei Jahren bemerkt.