Schluss mit dem Kassenbon: Was sich ab 2028 an der Ladentheke ändert
Berlin. Der Zettel, der beim Bäcker ungefragt über den Tresen wandert und meist im nächsten Mülleimer landet, hat ein Ablaufdatum. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Papierbon-Pflicht ab 2028 abschafft. Im Gegenzug müssen mehr Betriebe elektronische Kassen einsetzen.
Das Ende des Papierbons
Seit 2020 muss jedem Kunden ein Beleg angeboten werden – auch für ein Brötchen. Das kostet Papier, Zeit und Nerven.
Ab 1. Januar 2028 soll an die Stelle des gedruckten Bons ein elektronischer Beleg treten. Betriebe müssen ihn bereitstellen, etwa als QR-Code oder digitale Datei.
Wichtig für Kunden: Es bleibt eine Bereitstellungs-, keine Annahmepflicht. Niemand muss den Beleg mitnehmen.
Neu: Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz
Die zweite Neuerung trifft Unternehmen.
In Deutschland gibt es noch über hunderttausend offene Ladenkassen – also Kassen ohne elektronisches Aufzeichnungssystem, bei denen Umsätze gar nicht oder nur handschriftlich erfasst werden.
Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssen ab 2028 ein elektronisches Kassensystem einsetzen. Diese Systeme schützen die Aufzeichnungen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, sodass sich Daten nachträglich nicht mehr unbemerkt ändern lassen.
Wer ausgenommen ist
Nicht betroffen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr.
Weitere Ausnahmen sollen per Rechtsverordnung möglich sein. Genannt werden ausdrücklich Vertrauenskassen, die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte.
Für Hofläden und Marktbeschicker in der Region dürfte das die entscheidende Passage sein.
Warum das Ganze
Das Finanzministerium begründet den Schritt mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Bei offenen Ladenkassen lassen sich Umsätze leicht und schwer nachweisbar kleiner rechnen als sie sind – besonders in bargeldintensiven Branchen. Mit elektronischen Systemen steigt das Entdeckungsrisiko deutlich.
Das Ministerium verweist auch auf den Wettbewerb: Wer bei Bargeschäften betrügt, schade der Mehrheit der Betriebe, die korrekt Steuern zahlen.
Neue Straftatbestände
Der Entwurf verschärft zudem die Sanktionen:
Wer Manipulationssoftware für Kassensysteme einsetzt oder vertreibt, macht sich künftig strafbar.
Wer den Beleg nicht bereitstellt oder trotz Pflicht keine elektronische Kasse nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Finanzbehörden erhalten erweiterte Ermittlungsbefugnisse und können bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen künftig selbst ermitteln.
Auch Mietwagen betroffen
Eine Regelung dürfte über die Gastronomie hinaus für Diskussion sorgen: Mietwagen müssen künftig mit Wegstreckenzählern ausgestattet werden, die über eine digitale Schnittstelle verfügen.
Damit werden Taxis und Mietwagen gleichbehandelt – eine alte Forderung des Taxigewerbes, das sich durch Fahrdienstvermittler benachteiligt sieht.
Wie es weitergeht
Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Änderungen sind also möglich.
Betriebe haben bis 2028 Zeit, sich umzustellen. Für kleinere Läden bedeutet das eine Investition – ein Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung kostet je nach Umfang mehrere hundert bis einige tausend Euro.